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Die Hinrichtung von Todeskandidaten durch ein Erschießungskommando ist im US-Bundesstaat Utah wieder möglich.

© dpa

Todesstrafe in den USA: Utah führt Erschießen als Hinrichtungsmethode wieder ein

Im US-Bundesstaat Utah können Todesurteile künftig von Erschießungskommandos vollstreckt werden. Auch andere Bundesstaaten haben Probleme, die notwendigen Substanzen für tödliche Injektionen zu beschaffen. Die EU beschränkt die Ausfuhr von Substanzen für die Giftcocktails.

Der US-Bundesstaat Utah hat die Hinrichtung von Todeskandidaten durch ein Erschießungskommando wieder offiziell eingeführt. Gouverneur Gary Herbert unterzeichnete am Montag ein entsprechendes Gesetz, das der Senat in Salt Lake City vor einigen Tagen verabschiedet hatte. Demnach kommen Todeskandidaten in Utah künftig wieder vor ein Erschießungskommando, sollten keine Chemikalien für die Giftspritze vorhanden sein.

Dabei hatte der Bundesstaat im Nordwesten der USA erst im Jahr 2004 die Erschießungskommandos abgeschafft. Zuletzt war 2010 ein Mörder per Erschießung hingerichtet worden, dessen Verurteilung vor 2004 erfolgt war. Von den 32 US-Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe zulässig ist, arbeitet derzeit lediglich Oklahoma mit Erschießungskommandos.

Grund für die Regelung ist nach offiziellen Angaben, dass es zunehmend schwierig sei, die entsprechenden Substanzen für Giftspritzen zu erhalten. Denn die EU beschränkt die Ausfuhr von Substanzen für die Giftcocktails. Dies betrifft vor allem Natrium-Thiopental, ein Betäubungsmittel. Als Ersatz verwenden die Behörden mancher Bundesstaaten Pentobarbital. Doch der dänische Hersteller weigert sich, es für Hinrichtungen in die USA zu liefern. Bei einem weiteren möglichen Ersatz, dem Narkosemittel Propofol, gab es ebenfalls Widerstand vom deutschen Hersteller Fresenius.

Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA, überprüft derzeit die Rechtmäßigkeit von Hinrichtungen durch Giftspritzen. Konkret geht es darum, ob diese Hinrichtungsmethode mit dem in der US-Verfassung verankerten Verbot grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung vereinbar ist. (AFP)

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