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Politik: Tödlicher Waffenunfall wegen mangelhafter Dienstvorschrift?

Berlin - Das Verteidigungsministerium hat bestritten, dass bei dem tödlichen Schießunfall vom 17. Dezember 2010 in Afghanistan auch fehlende Warnhinweise in den Dienstvorschriften der Bundeswehr eine Rolle gespielt haben könnten.

Berlin - Das Verteidigungsministerium hat bestritten, dass bei dem tödlichen Schießunfall vom 17. Dezember 2010 in Afghanistan auch fehlende Warnhinweise in den Dienstvorschriften der Bundeswehr eine Rolle gespielt haben könnten. Der Tagesspiegel hatte am vergangenen Donnerstag berichtet, dass der vom Schützen angegebene Verlauf des Unfalls nicht auf „Waffenspiele“ hindeutet, sondern auf eine Handhabung, die nach der Bedienungsanleitung für die Pistole Heckler & Koch USP wegen der damit verbundenen Unfallgefahren vermieden werden muss. Auf Nachfrage teilte das Ministerium nun mit, dass diese Warnung „auf die zivile Pistole USP bezogen ist, welche sich bauartbedingt von der P 8 unterscheidet und daher nicht auf die P 8 zu übertragen ist“.

Tatsächlich aber unterscheidet sich die Bundeswehrdienstpistole von dem Zivilmodell nur so geringfügig, dass es bei den auf die Warnung bezogenen Bauteilen keine Unterschiede gibt. Das beschreibt sogar der Oberndorfer Hersteller Heckler & Koch ausdrücklich in seinem Produktkatalog. Zwar will das Ministerium eine solche Fehlbedienung nicht völlig ausschließen, doch gibt es zu bedenken: „Gleichwohl wird auch in diesem Fall keine Schussauslösung erfolgen, selbst, wenn der Abzug betätigt wird“, denn die Waffe sei bei solchen Manipulationen vorschriftsmäßig gesichert.

Offen bleibt aber die Frage, ob der Sicherungshebel wirklich ausreichend ist. Es gibt zu denken, dass die in Europa beim Militär am weitesten verbreitete Dienstpistole Glock 17 gar keinen Sicherungshebel hat – die Bündnispartner setzen auf die Ausbildung. Wie auch die Spezialkräfte der Bundeswehr: Das Modell P-8-Combat, unter anderem bei KSK und Kampfschwimmern in Gebrauch, hat ebenfalls keine Sicherung. Lars Winkelsdorf

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