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Politik: träumen

ARBEITSZEIT DER ÄRZTE Wovon Patienten

Von Hartmut Wewetzer

Ärzte sind immer für ihre Patienten da, tags wie nachts. Zumindest in unserer Vorstellung. Die Erwartungen sind hoch, Dienst nach Vorschrift kommt nicht in Frage. Dieses Denken hat auch die deutschen Arbeitszeitregelungen ein wenig mitbestimmt. Danach wurde der Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruheperiode gewertet. Das Ergebnis waren bis zu 36 Stunden dauernde Dienste für Klinikmediziner, die ausgelaugt und zu einem Risiko für die Patienten wurden. Denn so mancher Kunstfehler dürfte auf das Konto fähiger, aber übermüdeter Ärzte gehen.

Vielleicht gehört der schlaflose, gehetzte und innerlich ausgebrannte Arzt bald der Vergangenheit an. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, auch ärztliche Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit einzustufen, hat nicht nur weit reichende Konsequenzen für die Krankenhausorganisation, sondern bedeutet auch eine kleine Kulturrevolution. In Zukunft hat der Arzt ein Recht auf Ruhe. Und der Nachtdienst wird endlich auch rechtlich als das eingestuft, was er selbstverständlich ist: Arbeit. An dieser Wahrheit kommt nun kein Krankenhaus und kein Chefarzt mehr vorbei. Die Ausbeutung, die nicht selten SelbstAusbeutung ist, hat ein Ende. Und damit allerdings auch die Möglichkeit für schlecht verdienende Berufseinsteiger, das Gehalt mit den Bereitschaftsdiensten kräftig zu erhöhen. Alles hat eben seine zwei Seiten.

So richtig die Entscheidung des Gerichts ist, so schwierig wird die Umsetzung sein. Erstens: Die Reform wird teuer. 15000 Ärzte müssen die Krankenhäuser nun zusätzlich einstellen, glaubt der Marburger Bund, die Interessenvertretung der angestellten und beamteten Ärzte. Von 27000 zusätzlichen Stellen geht die Deutsche Krankenhausgesellschaft aus. Nach diesen Hochrechnungen kommen Kosten in Milliardenhöhe auf das deutsche Gesundheitswesen zu. Das aber sollte eigentlich gerade eine Sparkur einlegen. Zwar hat man Vorsorge getroffen, wie das Gesundheitsministerium beteuert. Trotzdem könnte es sein, dass die Krankenkassenbeiträge weiter steigen.

Die Frage lautet: Ist dieser Preis zu hoch? Verschwindet das Geld im Moloch Krankenhaus, ohne dass sich die Investition bezahlt macht? Und: Was bedeutet das Urteil für andere Branchen, in denen ebenfalls Nachtdienste geleistet und nicht als Arbeitszeit gezählt werden?

Natürlich könnte man argumentieren, dass ein paar tausend Ärzte mehr im Krankenhaus das Beste sind, was den Patienten passieren kann. Schon heute stöhnen die Mediziner über immerfort steigende Bürokratie und Dokumentationspflicht, über zunehmenden Kostendruck und darüber, zu wenig Zeit für ihre Patienten zu haben. Aber die Reform der Arbeitszeitregelung bedeutet nicht automatisch, dass davon auch die Kranken profitieren. Doch zumindest besteht die Chance.

Das Rückgrat der deutschen Krankenhausmedizin ist der Stationsarzt. Er kennt die Patienten, er trägt die Verantwortung für die Behandlung. Und er ist der entscheidende Ansprechpartner für den Kranken. Da erscheint es fraglich, ob ein Drei-Schicht-System, wie es in der Krankenpflege üblich ist, auch bei den Ärzten sinnvoll ist. Schon heute fühlt sich der Patient nicht selten ausgeliefert, wenn er der Anonymität des Großbetriebs Krankenhaus gegenübersteht. Wen kann ich fragen, wer weiß wirklich über meinen Fall Bescheid, zu wem kann ich Vertrauen fassen – zur Frühschicht, zur Spätschicht, zur Nachtschicht? Wohl kaum. Man kann also das Arbeitszeiturteil ganz technokratisch umsetzen, und dabei mehr schaden als nutzen. Oder man kann die Gelegenheit ergreifen, und die Personaldecke auf der Station ein wenig dicker machen. Das wäre gut für alle.

Natürlich gibt es andere Bereiche in einer Klinik, in denen der Schichtbetrieb sinnvoll ist, zum Beispiel in der Ambulanz oder dort, wo es keinen direkten Kontakt zum Patienten gibt. Das spricht dafür, dass die Umsetzung des Gerichtsurteils in deutsches Recht möglichst flexibel sein sollte. Nichts aber wäre schlimmer als der Eindruck, nun werde im Krankenhaus nur noch Dienst nach der Stechuhr gemacht. Deshalb gilt auch in Zukunft: Das Wohl des Patienten ist wichtiger als jede Arbeitszeit.

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