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TRANSPARENZ BEI MANAGERGEHÄLTERN: Was eine Unternehmensexpertin empfiehlt

Mehr Transparenz für Vorstandsbezüge herzustellen ist nach Einschätzung der Zürcher Ökonomin Margit Osterloh ein erster Schritt zur Begrenzung der Einkünfte. Aber wie die Entwicklung in den USA zeige, wo schon seit langem Gehaltstransparenz vorgeschrieben sei, würden damit Gehaltsexzesse nicht verhindert, argumentiert die Expertin für Unternehmenstheorie.

Mehr Transparenz für Vorstandsbezüge herzustellen ist nach Einschätzung der Zürcher Ökonomin Margit Osterloh ein erster Schritt zur Begrenzung der Einkünfte. Aber wie die Entwicklung in den USA zeige, wo schon seit langem Gehaltstransparenz vorgeschrieben sei, würden damit Gehaltsexzesse nicht verhindert, argumentiert die Expertin für Unternehmenstheorie. Sie plädiert darum für vier miteinander verknüpfte Schritte:

„Erstens für eine Abstimmung mit Empfehlungscharakter in der Hauptversammlung über Richtlinien der Vergütung. Dies hat in Großbritannien, den Niederlanden und Schweden zu geringeren Zuwachsraten der Managergehälter geführt. Dabei muss nicht nur offengelegt werden, wer bei wem im Verwaltungsrat sitzt, sondern auch, welche Interessenverflechtungen es gibt, welche professionelle Unternehmensberatung für Managementvergütungen hinzugezogen werden, wer die ausgesucht hat und mit welchen Firmen die Löhne verglichen wurden. Die Vergütungsberater werden nämlich oft vom Management selbst und nicht vom Aufsichtsrat ausgewählt. Sie handeln dann vorzugsweise im Interesse ihrer Auftraggeber.

Zweitens sollte der Anteil der fixen Gehälter wieder deutlich höher sein, als dies heute der Fall ist. Variable, am Aktienkurs orientierte Gehälter verführen zu kurzfristigem Denken und zum Verschweigen oder Beschönigen von ungünstigen Unternehmensnachrichten. Außerdem sind Zugewinne im Aktienkurs nur dann ein Verdienst des Managements, wenn sie über dem vergleichbaren Branchenindex liegen. Aktienoptionen sind besonders problematisch. Ein führender amerikanischer Ökonom hat sie kürzlich als „Heroin für Manager“ bezeichnet.

Drittens muss es mehr Vielfalt im Aufsichtsrat geben, insbesondere einen höheren Frauenanteil. Der beträgt heute bei den durch die Arbeitgeberseite zu vergebenden Sitzen gerade drei Prozent.

Viertens sollten den Aktionären in den Hauptversammlungen bei der Wahl von Aufsichtsräten Alternativen angeboten werden, das heißt mindestens zwei Kandidaten oder eben auch Kandidatinnen sollten sich für einen Sitz im Aufsichtsrat bewerben. Genügend hoch qualifizierte und dazu unverfilzte Kandidatinnen sind reichlich vorhanden.“ Tsp

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