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Politik: „Transparenz ist das Gebot der Stunde“

Bayerns Landtagspräsident will einheitliche Kriterien für Politiker – aber keinen Einblick in deren Gehälter

Sie haben die Landtagspräsidenten für den 10. Februar nach München eingeladen. Was erwarten Sie sich von dem Treffen?

Einen Erfahrungsaustausch über geltende Regelungen. Und ich habe das Ziel, dass wir für vergleichbare Sachverhalte möglichst gleiche Kriterien entwickeln. Wenn es irgendwo in Deutschland ein Fehlverhalten eines Mandatsträgers gibt, dann sind alle betroffen. Wir sollten deshalb gemeinsame Kriterien formulieren.

Sind die Kriterien in den Landtagen so unterschiedlich?

Ja. Das hängt auch mit dem Selbstverständnis und der Arbeitsweise der Parlamente zusammen. Es gibt eben Vollzeit- Parlamente wie den Bayerischen Landtag, aber eben auch Teilzeit-Parlamente wie in Baden-Württemberg oder Hamburg. Da gibt es große Unterschiede, bis hin zu so weit reichenden Regelungen wie in Niedersachsen, wo der Landtagspräsident beurteilen soll, ob das Geld im Verhältnis zur Leistung steht und ob man etwas zurückfordern muss. Es ist einfach wichtig, das alles abzuklären.

Der Anlass sind die Skandale…

Auslöser sind natürlich die Fälle von RWE in Nordrhein-Westfalen und VW in Niedersachsen – überhaupt geht es hauptsächlich um Zahlungen von großen Konzernen. Dabei wird die Thematik der Nebeneinkünfte vermengt mit der generellen Sorge über den Einfluss von Konzernen auf die Politik. Für die Bürger ist es wichtig, dass es einheitliche Maßstäbe gibt – für den Nebenverdienst von Politikern generell, aber auch für Transparenz und Bewertung. Ein solcher Grundsatz lautet: Geld darf es nur für tatsächliche erbrachte Arbeitsleistung geben.

Wären Fälle wie bei RWE und VW in Bayern auch möglich, bei Siemens etwa?

Siemens hat eindeutige Kriterien, wonach so etwas nicht möglich ist. Aber man kann nie ausschließen, dass es Fehlverhalten außerhalb von Richtlinien gibt. Anhaltspunkte dafür gibt es derzeit nicht.

In Bayern erfährt der Landtagspräsident nicht einmal, wie hoch die Nebenverdienste sind.

Das lässt sich gut begründen. Wir können nicht erwarten, dass Rechtsanwälte oder Unternehmensberater ihre Kunden und das Entgelt offenbaren. Das wäre faktisch ein Berufsverbot. Wichtig ist für die politische Bewertung, ob jemand bei bestimmten Sachverhalten befangen ist, etwa wegen der Berufsgruppe, aus der er kommt.

Ein Politiker, der noch für die Strombranche arbeitet, sollte nicht beim Thema regenerative Energien mitreden?

Er kann selbstverständlich mitreden. Aber es gehört zur parlamentarischen Kultur, dass keiner die Federführung in einem Ausschuss bekommt, der in dieser Materie offenkundig befangen ist. Insofern ist Transparenz nötig.

Und die Höhe der Nebeneinkünfte spielt keine Rolle für die Befangenheit?

Befangenheit richtet sich nicht nach der Höhe des Entgelts. Nehmen Sie das Rückkehrrecht für einen Abgeordneten. Grundsätzlich ist das sehr gut, damit mehr Menschen aus der Wirtschaft und Arbeitswelt in die Parlamente gehen. Aber dieser Politiker wird selbstverständlich bei Fällen, die Interessen dieser Firma betreffen, befangen sein, es geht ja um seinen existentiellen Rückhalt. Das ist dann völlig unabhängig von der Bezahlung.

Die Wähler würde aber mit Sicherheit interessieren, wie viel ihr Repräsentant so nebenbei noch verdient.

Transparenz ist das Gebot der Stunde. Nicht Regelwerke, die dazu führen, dass bestimmte Berufsgruppen noch weniger im Parlament vertreten sind. In Deutschland gibt es ja eine völlig andere Kultur als in Amerika. Je höher dort das Gehalt, desto prestigeträchtiger. Hier gilt: Je höher die Einkünfte, desto verdächtiger. Wenn es in unserer Gesellschaft tabuisiert ist, Bezüge transparent zu machen und man würde dies nur für Abgeordnete tun, dann hätte dies einen zusätzlichen Abschreckungseffekt. Wir haben schon jetzt ein Problem, dass die parlamentarische Tätigkeit finanziell und hinsichtlich des sozialen Status für viele gute Leute nicht mehr anziehend ist, sondern abschreckend.

Was halten Sie von dem Vorschlag der Grünen, Nebenverdienste ab bestimmter Höhe mit den Diäten zu verrechnen?

Das ist schon verfassungsrechtlich undenkbar. Das Mandat steht für sich, es kann nicht unterschiedlich bewertet werden. Entscheidend ist, dass einer, der in Teilzeit anderen Tätigkeiten nachgeht, seinen Aufgaben als Abgeordneter voll gerecht wird. Ob das so ist, muss letztlich der Wähler beurteilen. Aber gegenseitige Verrechnungen halte ich für absurd.

Wie unabhängig kann denn ein Politiker noch sein, der mit einem Bein in der Politik steht und mit dem anderen in einer Firma?

Diese Frage müsste man auch stellen, wenn Beamte im Parlament über Beamtenrecht diskutieren oder Landwirte über Agrarpolitik und Gewerkschaftler über Fragen aus der Arbeitswelt. Es ist weltfremd, Befangenheit ausschließen zu wollen. Und durch die Zusammensetzung des Parlaments balanciert sich so etwas auch wieder aus. Wirklich wichtig ist, dass die Interessenlagen transparent sind. Die verdeckten Interessenvertretungen sind das Problem.

Im Fall Hildegard Müller war ja alles transparent. Aber die Dresdner Bank hat der CDU-Politikerin gezielt Geld gespendet, weil sie angeblich besonders gute Kontakte zu Parteichefin Merkel hatte. War da nicht eine Grenze überschritten?

So etwas ist durch kein Regelwerk in den Griff zu bekommen. Ich denke, hier war entscheidend, dass es korrekt gehandhabt wurde. Aber es bleibt immer der Maßstab persönlicher Bewertung – inwieweit man dadurch für sich eine Befangenheit sehen muss oder nicht.

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