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Politik: Trunkenheit am Steuer: Bundestag beschließt Fahrverbot bei 0,5 Promille

Trunkenheit am Steuer kann künftig bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille mit dem Entzug des Führerscheins bestraft werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition.

Trunkenheit am Steuer kann künftig bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille mit dem Entzug des Führerscheins bestraft werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition. Zuvor war es zwar bereits bei 0,5 Promille verboten, Auto zu fahren. Das Fahrverbot aber wurde erst ab 0,8 Promille verhängt. Redner der Koalitionsparteien begründeten die Neuregelung mit mehr Verkehrssicherheit und mehr Klarheit in den rechtlichen Bestimmungen.

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