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Der Türkei-Korrespondent der "Welt", Deniz Yücel, im Juli 2016 in Berlin.

© dpa/Karlheinz Schindler

Update

Türkei: Deniz Yücel ist nicht mehr in Einzelhaft

Seit mehr als 290 Tagen sitzt der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel ohne Anklage in einem türkischen Gefängnis. Nun wurde er in eine Zelle mit Zugang zum Gefängnishof verlegt.

Der in der Türkei inhaftierte „Welt“-Journalist Deniz Yücel ist nicht mehr in Einzelhaft. Der deutsche Reporter sitze zwar immer noch in einer Einzelzelle, habe aber inzwischen Zugang zu einem Gefängnishof, den er sich mit einem ebenfalls inhaftierten türkischen Journalisten teile, sagte Yücels Anwalt Veysel Ok der Deutschen Presse-Agentur am Sonntagabend. Zunächst hatte Yücels Arbeitgeber, die Tageszeitung „Die Welt“, auf ihrer Internetseite darüber berichtet. Bisher war dem 44-Jährigen jeder Kontakt zu Mitgefangenen unmöglich.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zeigte sich erfreut über die Hafterleichterung für Yücel. „Welch' eine großartige Nachricht! Endlich bewegt sich was!“, sagte Maas der „Welt“. „Wir werden weiter alles dafür tun, dass er wieder nach Hause kommt. Schritt für Schritt, wir werden nicht nachlassen in unseren Bemühungen.“ Yücel sitzt seit dem 27. Februar in der Haftanstalt Silivri westlich von Istanbul in Untersuchungshaft. Ihm werden Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Die türkische Regierung hält die Untersuchungshaft für gerechtfertigt. Das geht aus ihrer Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Maßnahmen gegen den Journalisten seien „notwendig und angemessen“, heißt es darin.

Noch immer keine Anklageschrift

Die türkische Regierung hatte den EGMR aufgefordert, die Beschwerde Yücels gegen seine Untersuchungshaft abzulehnen. Yücel habe im März Beschwerde beim türkischen Verfassungsgericht eingereicht und müsse den nationalen Rechtsweg zunächst ausschöpfen, hieß es unter anderem zur Begründung. Dass das Verfassungsgericht noch keine Entscheidung getroffen habe, sei angesichts des Ausnahmezustands in der Türkei und der hohen Belastung der Gerichte „äußerst vertretbar“.

Die Türkei hatte die Stellungnahme vergangenen Dienstag, kurz vor Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist, in Straßburg eingereicht. Eine Anklageschrift für ihn liegt noch nicht vor. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Journalisten mehrfach als „Spion“ bezeichnet. In der Stellungnahme der türkischen Regierung kommt der Vorwurf der Spionage jedoch nicht vor.

Die türkische Regierung ist der Ansicht, dass die Ermittlungen gegen Yücel nichts mit seiner Tätigkeit als Journalist zu tun haben, wie aus der Stellungnahme deutlich wurde. Vielmehr bestehe der dringende Verdacht, dass Yücel in Einklang mit den Zielen von Terrororganisationen gehandelt und „Propaganda zugunsten der Terrororganisation verbreitet und Handlungen ausgeführt habe, um einen Konflikt zwischen türkischen und kurdischen Gesellschaftsgruppen anzuzetteln“.

Mit Terrororganisationen sind die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Gülen-Bewegung gemeint. Die Türkei macht letztere für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich. (mes, dpa)

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