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Politik: Türkei: Gericht betont Recht auf Kritik

Istanbul - Eigentlich war der Fall klar. Der Journalist Rahmi Yildirim hatte die innenpolitisch nach wie vor mächtige türkische Armee in einem Online-Kommentar als „Beschützer der kapitalistischen Ordnung“ kritisiert.

Istanbul - Eigentlich war der Fall klar. Der Journalist Rahmi Yildirim hatte die innenpolitisch nach wie vor mächtige türkische Armee in einem Online-Kommentar als „Beschützer der kapitalistischen Ordnung“ kritisiert. Auf Initiative des Generalstabs leitete die Staatsanwaltschaft in Ankara ein Verfahren gegen Yildirim ein. Grundlage war der Strafrechtsparagraf 301, der die Beleidigung des „Türkentums“, der Armee und anderer Institutionen verbietet. In einem Land, in dem der Schriftsteller Orhan Pamuk schon wegen der bloßen Feststellung, dass im Ersten Weltkrieg eine Million Armenier getötet wurden, nach Paragraf 301 angeklagt wurde, musste Yildirim mit einer raschen Verurteilung rechnen. Doch er wurde überraschend freigesprochen. Die jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung liest sich wie ein Aufruf zu mehr Demokratie in der Türkei.

Erstmals seit der Einführung des neuen Strafrechts im Juni wurde ein nach Paragraf 301 vor Gericht gestellter Angeklagter freigesprochen worden. Die zwölfte Kammer des Amtsgerichtes in Ankara fällte ihr Urteil zwar schon im Oktober, aber die schriftliche Begründung wurde erst jetzt bekannt. In der Türkei gehöre die Armee zur nationalen Kultur, hieß es darin. Deshalb sei das, was Yildirim geschrieben habe, zweifellos „hart, erschütternd und verletzend“. Doch in einer demokratischen Gesellschaft müsse auch dies toleriert werden. Das Gericht verwies darauf, dass die Türkei sich an die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtes halten müsse: Die Richter zitierten eine Straßburger Entscheidung aus dem Jahr 1992, in der einem Angeklagten das Recht eingeräumt wurde, die Polizei als „Monster“ zu titulieren.

Die Staatsanwaltschaft legte in Ankara vor dem obersten Berufungsgericht der Türkei Einspruch gegen Yildirims Freispruch ein. Das Urteil der Berufungsrichter gilt als Grundsatzentscheidung für alle „Meinungsprozesse“ in der Türkei. Derzeit schlagen sich neben Pamuk und Yildirim mehr als 60 Intellektuelle wegen unliebsamer Meinungsäußerungen mit der Justiz herum.

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