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Politik: Türkei: Häftlinge gestorben

Beim Hungerstreik türkischer Häftlinge sind am Montag wieder zwei Gefangene gestorben. Bei der seit 200 Tagen andauernden Protestaktion linksradikaler Häftlinge und ihrer Angehörigen gegen die türkische Gefängnisreform kamen damit bisher 22 Menschen ums Leben.

Beim Hungerstreik türkischer Häftlinge sind am Montag wieder zwei Gefangene gestorben. Bei der seit 200 Tagen andauernden Protestaktion linksradikaler Häftlinge und ihrer Angehörigen gegen die türkische Gefängnisreform kamen damit bisher 22 Menschen ums Leben. Ein Ende des Sterbens ist auch weiter nicht in Sicht: 800 Häftlinge sind nach Regierungsangaben noch immer im Hungerstreik, rund 400 sind zum Sterben bereit.

Das türkische Parlament hatte in der vergangenen Woche zwar im Eilverfahren eine Änderung des Anti-Terror-Gesetzes verabschiedet, mittels derer die Haftbedingungen der Gefangenen verbessert werden. Danach sollen nun auch die als Terroristen verurteilten Straftäter in Kontakt mit anderen Häftlingen und in den Genuss von sportlichen, kulturellen und weiterbildenden Angeboten kommen. Die Häftlingsorganisationen erklärten diese Zugeständnisse jedoch für ungenügend und kündigten an, den Hungerstreik fortzusetzen. Sie bestehen weiter auf Erfüllung all ihrer Forderungen, darunter die komplette Aufhebung des Anti-Terror-Gesetzes, die Rückkehr zum Schlafsaalsystem in den Gefängnissen, die Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte und Aufhebung aller von ihnen verhängten Strafen. .

Der Präsident des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, Luzius Wildhaber, appellierte bei einem Besuch in Ankara am Montag an den türkischen Justizminister Hikmet Sami Türk, in dem Konflikt mehr Flexibilität an den Tag zu legen und insbesondere direkte Verhandlungen mit den Häftlingen aufzunehmen; dies lehnt die türkische Regierung bisher ab.

Bei den jüngsten Todesopfern der Aktion handelte es sich um den 32-jährigen Hüseyin Kayaci, der seit vier Jahren im Buca-Gefängnis bei Izmir einsaß, und um Cafer Tayyer Bektas, der in Ankara seine Strafe verbüßen musste. Beide waren wegen Mitgliedschaft in militant linksextremen Organisationen nach dem Anti-Terror-Gesetz verurteilt worden. Vor ihnen starben 16 weitere Häftlinge und vier Angehörige von Gefangenen.

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