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TÜRKEN IN DEUTSCHLAND: Arbeitsbeziehungen

30. Oktober 1961: In Bonn-Bad Godesberg wird der Anwerbevertrag zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.

30. Oktober 1961:

In Bonn-Bad Godesberg wird der Anwerbevertrag zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.

1962: Die Bundesregierung richtet einen „Arbeitskreis für Fragen der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer“ ein.

1963: Türken sind inzwischen die größte Gruppe ausländischer Beschäftiger im westdeutschen Bergbau. Die erste Arbeitstagung der Bergbaugewerkschaft IGBE für Türken findet aber erst drei Jahre später statt. Im Bundesinnenministerium wird der Arbeitskreis „Soziale Betreuung der ausländischen Arbeitnehmer“ eingerichtet.

30. April 1964: Die Bundesrepublik und die Türkei schließen ein Sozialversicherungsabkommen ab. Die Rücküberweisungen türkischer Arbeitsmigranten decken sechs Prozent des türkischen Außenhandelsdefizits ab.

1965: Das Kölner Domkapitel öffnet den Dom für die Feier zum Ende des Ramadans. In der Türkei kommt die rechtskonservative Gerechtigkeitspartei von Süleyman Demirel an die Regierung; in der Folge verstärkt sich der Druck auf die Türken im Ausland und auf die deutschen Institutionen, die sie betreuen.

1966: Ankara schickt erstmals neun Religionsbeauftragte nach Westeuropa, darunter fünf nach Deutschland. Im Gefolge der ersten Rezession der deutschen Nachkriegszeit verlässt mehr als ein Drittel der 1,3 Millionen „Gastarbeiter“ das Land, innerhalb eines Jahres allein 40 000 Türken.

1969: Erste Maßnahmen zur Begrenzung der Arbeitsmigration.

1970: Militärputsch in der Türkei. Der katholische Münsteraner Bischof Tenhumberg plädiert dafür, „dass sich die Bundesrepublik in Zukunft als Einwanderungsland verstehen müsse und daraus die wirtschaftlichen, sozialen und kulturpolitischen Konsequenzen zu ziehen habe“. Im September findet der erste organisierte Protest der Türken bei Ford statt.

1971: Gründung der Generaldirektion für Fragen der im Ausland tätigen Arbeiter in der Türkei. In Deutschland wird das Betriebsverfassungsgesetz reformiert: Nun können auch Arbeitnehmer aus Nicht-EWG-Ländern für den Betriebsrat kandidieren.

1973: Ein „Spiegel“-Titel warnt im Juli: „Die Türken kommen – rette sich wer kann“, arbeitssuchende Türken „aus dem Hochland von Anatolien“ werden mit Heuschreckenschwärmen verglichen. Am 23. November wird der Anwerbestopp erlassen.

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