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Politik: Türkische Zeitung will in Karlsruhe klagen

Verfassungsrichter sollen über Plätze für Journalisten im NSU-Prozess entscheiden / Neue Details über Umfeld der Terrorzelle.

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Im Streit um die Teilnahme türkischer Journalisten am Münchner NSU-Prozess in zwei Wochen hat die türkische Zeitung „Sabah“ eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Der stellvertretende Chefredakteur der „Sabah“- Europa-Ausgabe, Ismail Erel, sagte am Donnerstag im ZDF, das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden. Die türkische Regierung äußerte unterdessen die Hoffnung, dass die Richter des Oberlandesgerichts umdenken.

Erel beriet am Donnerstagnachmittag mit den Anwälten seiner Zeitung über die geplante Klage, wie Cemil Albay aus der Nachrichtenredaktion mitteilte. Ob die Klage noch im Laufe des Tages nach Karlsruhe gehe, sei noch unsicher. Eine Klage von „Sabah“ wäre der zweite Einspruch gegen das Münchner Verfahren vor dem obersten deutschen Gericht. Vor einigen Tagen hatte die in Deutschland lebende Türkin Gülsüm Demiral Beschwerde dagegen eingelegt, dass sie als Zuschauerin ihren Ausweis kopieren lassen müsse. Darin sehe sie einen Eingriff in ihre Grundrechte.

Auch die Zeitung „Hürriyet“, die wie „Sabah“ eine viel gelesene Ausgabe für die in Westeuropa und besonders in Deutschland lebenden Türken herausgibt, denkt seit Wochen über rechtliche Schritte nach. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, sagte der Deutschlandkorrespondent von „Hürriyet“, Ahmet Külahci, am Donnerstag dem Tagesspiegel. Er persönlich hoffe, dass die vom Gericht auf eine Warteliste gesetzten türkischen Reporter nicht erst durch das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit erhielten, den Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte im Gerichtssaal beobachten zu können, sagte Külahci. Er hoffe auf eine Lösung durch das Münchner Gericht selbst.

Külahci bescheinigte dem Gericht, beim umstrittenen Akkreditierungsverfahren für Journalisten formal richtig gehandelt zu haben. „Moralisch ist das aber nicht ganz richtig“, sagte er mit Blick auf die acht Türken unter den zehn Mordopfern der rechten Terrorzelle NSU. Es sei „nicht korrekt“, wenn die türkische Öffentlichkeit nur aus zweiter Hand über den Prozess informiert werde. Ein Fotograf von „Hürriyet“ wurde inzwischen für den Münchner Prozess zugelassen, wie das Blatt am Donnerstag meldete.

Die türkische Regierung hatte wegen der Akkreditierungspraxis öffentliche Zweifel an der Unparteilichkeit des Oberlandesgerichts im NSU-Verfahren geäußert und zudem die Bundesregierung gebeten, sich für eine Zulassung türkischer Reporter zu verwenden. Am Donnerstag verlautete aus Regierungskreisen in Ankara, man erwarte „ein positives Ergebnis“. Es bleibe aber abzuwarten, wie dieses Ziel erreicht werden könne.

Der für die Auslandstürken zuständige Vizepremier Bekir Bozdag, der die deutschen Richter vorige Woche scharf kritisiert hatte, äußerte ebenfalls die Hoffnung auf eine Einigung. Er hoffe, dass das Gericht seine bisherige Haltung ändere, sagte Bozdag nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Anadolu. Andernfalls sei schon jetzt klar, dass ein Urteil im NSU-Verfahren, wie immer es ausfallen werde, „bei allen Zweifel wecken wird“.

Unterdessen sind einige der Namen bekannt geworden, die auf der erweiterten Personenliste des Bundeskriminalamts zum NSU-Umfeld stehen. Das BKA hatte zuletzt 129 Personen aufgeführt, zuvor waren es 100. Die weiteren 29 sind allerdings nur mögliche Kontaktpersonen der Terrorzelle und des sie umgebenden Milieus. Dennoch sind die Namen, die dem Tagesspiegel vorliegen, interessant: es finden sich ein ehemaliger Landtagsabgeordneter der NPD, ein Rechtsextremist aus Südafrika und ein früherer V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes.

Bei dem Ex-Abgeordneten handelt es sich um Peter Klose, der von 2006 bis 2009 für die NPD im sächsischen Landtag saß. Klose hatte, bevor der NSU im November 2011 aufflog, auf seinem Facebook-Profil die Zeichentrickfigur „Paulchen Panther“ gezeigt. Sie wurde auch von der Terrorzelle in das Bekennervideo zu den Morden an neun Migranten und einer Polizistin eingespielt. Klose wohnt zudem in Zwickau, wo sich Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe vom Sommer 2000 an in mehreren Wohnungen versteckten. Der einstige Abgeordnete spricht von Zufällen.

Auf der erweiterten Liste steht auch der in Südafrika lebende Ex-Bundeswehr-Offizier Claus Nordbruch. Sicherheitsexperten sagen, die Thüringer Zelle habe nach dem Gang in den Untergrund Nordbruchs Anwesen in Südafrika als Unterschlupf nutzen wollen. Zschäpe habe aber Deutschland nicht verlassen wollen.

Eine weitere Person in dem Papier ist Toni S., ein ehemaliger V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes. Der Ex-Spitzel war 2003 nach Dortmund gezogen, wo er möglicherweise drei Jahre später Uwe Mundlos traf. Eine V-Person der Dortmunder Polizei berichtete Ende 2011, Toni S. sei am 1. April 2006 gemeinsam mit Mundlos in der Stadt gesehen worden. Mundlos und Böhnhardt hatten am 4. April 2006 in Dortmund den Deutschtürken Mehmet Kubasik in seinem Kiosk erschossen.

Genannt wird in der Liste auch Daniel G., Sänger der rechtsextremen Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“. Die Gruppe hatte 2010 ein Lied mit dem Titel „Döner-Killer“ veröffentlicht. In dem Song werden die Morde an den neun Migranten gefeiert. Nach Bekanntwerden des NSU-Terrors im November 2011 erregte das Lied bei den Sicherheitsbehörden den Verdacht, die Band oder zumindest Daniel G. könnte von den Verbrechen gewusst haben. In dem Song heißt es, „neun Mal hat er es jetzt schon getan, die SoKo Bosporus, sie schlägt Alarm, die Ermittler stehen unter Strom. Eine blutige Spur und keiner stoppt das Phantom“. Im Oktober 2012 verurteilte das Amtsgericht Meppen (Niedersachsen) Daniel G. wegen Billigung einer Straftat und Volksverhetzung zu sieben Monaten auf Bewährung.

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