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Tunesien: Kläger wollen Vermögen Ben Alis einfrieren lassen

Drei unabhängige Bürgerorganisationen haben in Paris gegen den gestürzten tunesischen Präsidenten Zine el Abidine Ben Ali und seine Familienangehörigen Klage eingereicht.

Paris - Drei unabhängige Bürgerorganisationen haben am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft in Paris gegen den gestürzten tunesischen Präsidenten Zine el Abidine Ben Ali und seine Familienangehörigen Klage wegen Entwendung von öffentlichen Mitten und Betriebsvermögen, Hehlerei und Geldwäsche eingereicht. Ziel der Klage ist es, die Vermögen des Ben-Ali-Clans gerichtlich einfrieren zu lassen und deren Rückgabe an Tunesien zu erreichen, erklärte William Bourdon. Er ist der Anwalt, der die Klage vor Gericht für Transparency International, Sherpa France und die Arabische Kommission für Menschenrechte vertritt.

Bereits am Wochenende hatte Frankreich seine Absicht mitgeteilt, „verdächtige Bewegungen“ tunesischer Guthaben in Frankreich „administrativ zu verhindern“. Diese Erklärung war dann Anfang dieser Woche von Wirtschafts- und Finanzministerin Christine Lagarde nur noch als Auftrag zur „besonderen Wachsamkeit“ an die für die Verfolgung von Geldwäsche zuständige Behörde Tracfin dargestellt worden. Da die Inhaber gesperrter Konten nach 48 Stunden wieder über ihre Guthaben verfügen können, wenn die Justiz nicht anders entscheidet, erschien dieses Vorgehen den drei Organisationen unzureichend. „Wir verstehen nicht, warum die Regierung nicht sofort selbst die Justiz eingeschaltet hat“, sagte Bourdon. Wie die Nachricht über den schon im Dezember von Ben Alis Frau Leila eingeleiteten Abtransport von 1,5 Tonnen Gold der tunesischen Zentralbank zeige, befinde man sich in einem „Wettlauf gegen die Uhr“, wenn man verhindern wolle, dass Vermögen abgezogen würden.

Nach Schätzungen des US-Magazin „Forbes“ haben Ben Ali und sein Clan Werte von fünf Milliarden Euro zusammengerafft. Wie viel davon sich in Frankreich befindet, konnte Bourdon nicht sagen. Dem Ex-Präsidenten und seiner Frau sowie weiteren Angehörigen gehören nach Zeitungsberichten jedoch neben Konten bei mehreren Banken Immobilien in Paris, darunter ein Haus, dessen Wert auf 37 Millionen Euro geschätzt wird. Zudem sollen Ben Ali ein Chalet in Couchevel in den französischen Alpen und Villen an der Côte d’Azur gehören.

Die Klage der Organisationen stützt sich auf eine Konvention der Vereinten Nationen von 2003, die die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Vermögen, die ausländische Politiker durch die Ausplünderung ihrer Staaten angehäuft haben, den betroffenen Ländern zurückzugeben. Frankreich hatte sich lange Zeit geweigert, diese UN-Konvention anzuwenden. Hans-Hagen Bremer

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