Politik : Über dem Minimum

09.09.2011 22:32 UhrVon Cordula Eubel
Werben für den Zuschuss. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will bis Ende des Jahres mit Experten diskutieren, wie sich Altersarmut verhindern lässt. Foto: Wolfgang Kumm/dpa Foto: dpa
Werben für den Zuschuss. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will bis Ende des Jahres mit Experten diskutieren, wie sich Altersarmut verhindern lässt. Foto: Wolfgang Kumm/dpa - Foto: dpa

Vor allem Frauen sollen eine „Zuschuss-Rente“ bekommen – das wünscht sich Ministerin Leyen

Berlin - Die Zuschuss-Rente zur Vermeidung von Altersarmut, schwärmt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Freitag bei der Vorstellung ihres Konzepts, sei genau „für meine Generation der Frauen“ gemacht. Für diejenigen, die in ihrem Leben aus Sicht des Staates „alles richtig gemacht“ hätten – mit Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Und die es am Ende doch nur auf eine niedrige gesetzliche Rente bringen werden – etwa weil sie wenig verdient haben oder wegen der Kinder lange im Beruf ausgesetzt oder Teilzeit gearbeitet haben.

Bis Ende des Jahres will die Arbeitsministerin mit Experten der Rentenversicherung, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Sozialverbänden in einem „Rentendialog“ diskutieren, wie sich Altersarmut verhindern lässt.

Leyen geht dabei mit konkreten Vorschlägen in die Gespräche. In Kraft treten sollen die Änderungen Anfang 2013. Die wichtigste Neuerung, die die Ministerin anstrebt, ist die steuerfinanzierte Zuschuss-Rente, von der vor allem Frauen profitieren sollen. Sie wolle erreichen, dass Menschen, die lange etwas geleistet hätten, im Alter mehr als die staatliche Grundsicherung zum Leben hätten.

Durch die Zuschuss-Rente sollen Geringverdiener ihre Mini-Rente auf einen Betrag von 850 Euro im Monat netto aufstocken können. Damit würden sie deutlich mehr erhalten als die Grundsicherung, die derzeit zwischen 660 und 740 Euro im Monat beträgt. Voraussetzung soll sein, dass sie lange Zeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Zudem müssen sie privat fürs Alter vorgesorgt haben. Ehepaare können die Rente beantragen, wenn das gemeinsame Einkommen unter 1700 Euro netto liegt.

Den Vorwurf, die Hürden für die steuerfinanzierte Zuschuss-Rente seien zu hoch, weist die Arbeitsministerin zurück. Durch eine zehnjährige Übergangsfrist sei sie den Menschen entgegengekommen, die es wirklich schwer hätten, auf die geforderten Beitragsjahre zu kommen, sagt von der Leyen.

Konkret schlägt sie für Neurentner in den Jahren 2013 bis 2023 folgendes vor: Wer die Zuschuss-Rente erhalten will, muss mindestens 30 Beitragsjahre vorweisen (aus Beschäftigung, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, sowie durch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen). Außerdem werden 40 Versicherungsjahre verlangt, dazu zählen auch Ausbildungs- oder Studienjahre. Ab 2023 sollen diese Mindestzeiten um fünf Jahre steigen (35 Beitragsjahre, 45 Versicherungsjahre). Hinzu kommt: Die Betroffenen sollen eine Riester-Rente abgeschlossen haben, in der Anfangszeit reicht ein Vertrag über fünf Jahre, am Ende sollen es auch hier 35 Jahre sein.

Leyen argumentiert, dass diese Zeiten auch für Menschen erreichbar seien, deren Berufsleben unstet und durch jahrelange Arbeitslosigkeit unterbrochen war. Wenn jemand aber 20 oder 30 Jahre lang keinen Job ausgeübt habe, bekomme er auch keine eigene Rente aus einer solchen Erwerbsbiografie. Für diese Gruppe gebe es die Grundsicherung im Alter als Fürsorgeleistung.

Im Startjahr 2013 rechnet das Arbeitsministerium mit rund 17 000 Empfängern (und Ausgaben von 50 Millionen Euro), im Jahr 2035 bereits mit 1,1 Millionen Personen (und rund 2,9 Milliarden Euro). Den Finanzminister habe sie über ihre Pläne informiert, sie seien aber noch nicht abgestimmt, sagt Leyen.

Drei Viertel der Berechtigten werden voraussichtlich Frauen sein. Die „familienpolitische Komponente“ sei ihr wichtig, betont die Ministerin. So spricht sie sich dagegen aus, die 1992 abgeschaffte Rente nach Mindesteinkommen wieder einzuführen, wie der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Karl-Josef Laumann, es gerne tun würde. Davon würden vor allem „die traditionellen männlichen Verdiener“ profitieren, kritisiert die Ministerin. „Da fallen viele Frauen durch den Rost.“ Laumann fordert, die Rentenansprüche von Geringverdienern aufzustocken, die mindestens 35 Jahre lang Vollzeit gearbeitet haben.

Dass von der Zuschuss-Rente auch Teilzeitbeschäftigte profitieren sollen, stößt auch in der SPD auf Widerstand. „Wer langjährig Teilzeitbeschäftigte so behandelt wie diejenigen, die ihr ganzes Erwerbsleben mit Hungerlöhnen Vollzeit beschäftigt waren, zerstört die Akzeptanz der beitragsbezogenen Rentenversicherung“, kritisierte die stellvertretende Fraktionschefin Elke Ferner. Es müsse berücksichtigt werden, welche Vorleistungen Versicherte erbracht hätten.

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