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Politik: Über ein Ermittlungsverfahren wird an diesem Mittwoch entschieden

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft will am Mittwoch entscheiden, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Heinz Schleußer einleitet. Das bestätigte die Justizbehörde am Montag.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft will am Mittwoch entscheiden, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Heinz Schleußer einleitet. Das bestätigte die Justizbehörde am Montag. Der Präsident des NRW-Landtages habe dem Ermittlungsbegehren nicht widersprochen. In dem Fall geht es um den Verdacht des Verrats von Amtsgeheimnissen. Die Staatsanwälte prüfen, ob der SPD-Politiker Schleußer 1996 eine bevorstehende Durchsuchung der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an Bankchef Friedel Neuber verraten hat.

Die Immunität des Ministers bleibt derzeit unangetastet, erläuterte ein Sprecher des Düsseldorfer Landtags. Erst wenn das Parlament von der Staatsanwaltschaft benachrichtigt werde, dass tatsächlich Anklage erhoben oder ein Strafbefehl verhängt werden soll, werde im Plenum über die Immunitätsfrage entschieden. Das Parlament tritt am 26. Januar erstmals nach der Weihnachtspause wieder zusammen.

Derzeit gilt auch im Fall Schleußer noch der Weihnachtsfrieden. "Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, jemanden unter Druck zu setzen", erklärte Staatsanwalt Johannes Mocken.

CDU-Fraktionschef Laurenz Meyer forderte Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) unterdessen auf, seinen Finanzminister bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe zu beurlauben. "Bei jedem kleinen Beamten hätte allein der Verdacht eines Amtsmissbrauchs zu Konsequenzen geführt", so Meyer.

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