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Überblick: Wie Länder das Rauchen verbieten wollen

Nach dem vorläufigen Scheitern eines bundeseinheitlichen Rauchverbots erwägen mehrere Bundesländer eigene Regelungen für Gaststätten. Einige Länder reagierten eher zurückhaltend.

Dresden - Überlegungen zu eigenen Nichtraucherschutz-Gesetzen gibt es etwa in Sachsen und Niedersachsen. Auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern planen eigene Vorschriften.

Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei/PDS) kündigte für 2007 einen Gesetzentwurf für einen "wirksamen Nichtraucherschutz" auch in Gaststätten und Restaurants an. Nach den Plänen Nordrhein-Westfalens soll das Rauchen in Restaurants generell verboten werden, in Bierkneipen aber erlaubt bleiben, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte.

Das Münchner Gesundheitsministerium erklärte, wenn die Bundesregierung nur für bundeseigene Einrichtungen Regelungen treffen könne, werde Bayern seinerseits Maßnahmen ergreifen, um den Nichtraucherschutz weiter zu verbessern. "Grundsätzlich wollen wir in Restaurants und Gaststätten die Rauchfreiheit haben", ergänzte ein Sprecher.

Im sächsischen Sozialministerium wurde darauf verwiesen, dass in Gaststätten auch Kinder zu Gast seien und deswegen dort nicht geraucht werden dürfe. Bei Kneipen und Bars halte man die auf Bundesebene gefundenen Kompromisse eines abgestuften Nichtraucherschutzes dagegen für einen gangbaren Weg.

Niedersachsen will notfalls durchgreifen

Ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums sagte zu einem Rauchverbot in Gaststätten, "wenn die Freiwilligkeit nicht greift", müsse dies gesetzlich geregelt werden. Zunächst müsse aber die Umsetzung der vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband initiierten Selbstverpflichtung abgewartet werden. Demnach sollen bis März 2007 mindestens 60 Prozent aller Speisebetriebe mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher bereithalten.

In Sachsen-Anhalt wird es vorerst kein Rauchverbot in Gaststätten geben. Zunächst wolle man das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Nichtraucherschutz etwa in öffentlichen Gebäuden des Landes abschließen, sagte Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD). Man überlege jedoch, den Nichtraucherschutz in Gaststätten in einem ergänzenden Verfahren aufzugreifen.

Saarland fordert schnelle Klärung der Zuständigkeiten

Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) forderte eine schnelle Klärung, wer den Nichtraucherschutz künftig regelt. Die Landesregierung warte ab, in welchen Bereichen der Bund gesetzgeberisch tätig werde. Eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums sagte, in den nächsten Tagen werde es im Bund weitere Abstimmungen geben. "Erst danach können wir auf Landesebene sehen, wie es weitergeht", fügte sie hinzu.

Auch Hessen zögert noch mit einem eigenen Vorstoß. Die Landesregierung werde "schnellstmöglich" beraten, teilte das Wiesbadener Sozialministerium mit. Ein Sprecher ergänzte, Hessen habe bislang in Sachen Nichtraucherschutz eine "Vorreiterrolle" eingenommen.

In Thüringen gibt es derzeit keine konkreten Bestrebungen, ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gesetzlich durchzusetzen. Die Diskussion sei jedoch noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. (tso/ddp)

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