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Überfall auf Ermyas M.: Tatverdächtiger wieder in Untersuchungshaft

Im Fall des brutalen Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam ist gegen einen der beiden Tatverdächtigen erneut Haftbefehl erlassen worden. Laut Bundesanwaltschaft erhärteten neue Beweise den Tatverdacht.

Karlsruhe/Potsdam - Der Haftbefehl, der auf Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm am Mittwoch erlassen wurde, richtet sich gegen den 29-jährigen Björn L. Er wurde den Angaben zufolge von Beamten des Polizeipräsidiums Potsdam festgenommen und erneut in Untersuchungshaft gebracht.

Neue Beweisergebnisse hätten den Tatverdacht gegen Björn L. erhärtet, teilte eine Sprecherin des Generalbundesanwalts mit. Diese Erkenntnisse seien erst nach der Freilassung des Beschuldigten am Dienstagabend bekannt geworden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) habe daraufhin den dringenden Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung gegen Björn L. erneut bejaht.

Der zweite Beschuldigte, der 30-jährige Thomas M., ist weiter auf freiem Fuß. Gegen ihn besteht nach wie vor ein einfacher, jedoch kein dringender Tatverdacht.

Der BGH-Ermittlungsrichter hatte am Dienstag die Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten aufgehoben. Angesichts des "fortgeschrittenen Ermittlungsstadiums" sei der dringende Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung nicht mehr gegeben, hieß es zu Begründung. Dabei spiele insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern könne.

Aus Sicherheitskreisen war am Dienstag verlautet, die Ermittler gingen inzwischen eher von einer Schlägerei unter Betrunkenen als von einem rassistisch motivierten Angriff auf den Deutsch-Äthiopier aus.

Ermyas M. war am 16. April in Potsdam niedergeschlagen worden und hatte schwere Schädel-Hirn-Verletzungen erlitten. Nehm zog die Ermittlungen an sich, weil Indizien für einen fremdenfeindlichen Hintergrund gesprochen hatten. So war das Opfer unmittelbar vor der Tat als "Scheiß Nigger" beschimpft worden. Die Mailbox der Ehefrau von Ermyas M. hatte die Beschimpfung aufgezeichnet. Am 20. April wurden die beiden Tatverdächtigen festgenommen. Einen Tag später erließ der BGH-Ermittlungsrichter jeweils Haftbefehl und bestätigte diesen Anfang Mai in beiden Fällen. (tso/dpa/ddp)

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