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Überhangmandate: Am Ende nicht entscheidend

Viel war vor der Wahl über die Bedeutung der Überhangmandate geredet worden. Am Ende waren sie nicht entscheidend - aber könnten nun doch wichtig sein.

Manche Experten hatten es schon für möglich erachtet: Eine Bundestagsmehrheit für Schwarz-Gelb durch Überhangmandate, ohne dass Union und FDP auch eine relative Mehrheit der Stimmen erreichen. Zwar sind Überhangmandate an sich nicht verfassungswidrig, doch nach dem Karlsruher Urteil von 2008 zum „negativen Stimmgewicht“, das im Zusammenhang mit Überhangmandaten auftreten kann, hatten diese Sitze das „Geschmäckle“ der Verfassungswidrigkeit. Zumal sich vor allem die Union gegen eine Wahlrechtsänderung gesperrt hatte. Überhangmandate sind Direktmandate „über den Durst“ hinaus – wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktsitze erringt, als ihr nach dem reinen Stimmenverhältnis zustünden.

Am Wahlabend war die Dramatik jedoch schnell verflogen. Bald zeigten die Hochrechnungen, dass es für Schwarz-Gelb knapp auch ohne Überhangmandate reichen würde. Doch sie werden für ein komfortableres Mehrheitspolster der neuen Regierung sorgen. Vor allem in Baden-Württemberg und Sachsen gab es Überhangmandate für die CDU, daneben in Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland- Pfalz. Mit dem Absturz der CSU in Bayern traten dort erstmals auch Überhangangmandate für die CSU auf. Das ist eben das Paradoxe an diesem Aspekt der Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht: Überhangmandate bekommen am ehesten Parteien, die von einstiger Höhe herunterfallen.

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