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Politik: Überhangmandate – davon hat der Osten mehr Wie sie zu Stande kommen und wer sie bekommt

Berlin - Wenn es eng wird, können sie entscheidend sein – die Überhangmandate. Zwar haben sie bislang noch keine Bundestagswahl entschieden, doch in den letzten drei Wahlen waren sie dafür verantwortlich, dass aus knappen Stimmmehrheiten einigermaßen berechenbare Sitzmehrheiten im Bundestag wurden.

Berlin - Wenn es eng wird, können sie entscheidend sein – die Überhangmandate. Zwar haben sie bislang noch keine Bundestagswahl entschieden, doch in den letzten drei Wahlen waren sie dafür verantwortlich, dass aus knappen Stimmmehrheiten einigermaßen berechenbare Sitzmehrheiten im Bundestag wurden. So waren es 2002 fünf solcher Mandate, die die Zahl der Sitze im Bundestag über die reguläre Zahl hinaus erweitern – vier für die SPD, eines für die CDU. 1998 waren es 13 Überhangmandate – alle für die SPD. Und 1994 betrug der Sitzzuschlag sogar 16 – 12 für die CDU, 4 für die SPD.

Doch wie kommen Überhangmandate eigentlich zu Stande? Indem eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr an Mandaten für das Land nach der Verhältniswahl eigentlich zustehen würden. Meist entstehen Überhangmandate also dort, wo eine Partei zwar so dominiert, dass ihr in allen oder doch den allermeisten Wahlkreisen über die Mehrheit bei der Erststimme das Direktmandat zufällt – aber doch nicht so klar dominiert, dass sie auch bei den Zweitstimmen erheblich vorne liegt und nahe an die absolute Mehrheit oder darüber kommt. Das kann zu paradoxen Resultaten führen: So kann eine Partei in einem Bundesland zu mehr Mandaten kommen, obwohl sie gegenüber den vorherigen Wahlen verloren hat.

Die „natürlichen Kandidaten“ für Überhangmandate sind der Osten und die Stadtstaaten – also Länder, wo weder SPD noch CDU deutliche Vorsprünge erreichen, weil andere Parteien relativ stark sind. So kamen bei den vier Wahlen seit 1990 von den insgesamt 40 Überhangmandaten 35 aus dem Osten, wo wegen der PDS die Mehrheiten für CDU und SPD geringer ausfallen als in West-Ländern. Im Westen entstanden Überhangmandate vor allem in Hamburg und Bremen und in Baden-Württemberg, wo die SPD traditionell schwach ist, aber wegen der stets guten Ergebnisse von FDP und Grünen die CDU-Dominanz bei der Verhältniswahl nicht so durchschlägt – wohl aber bei den Direktmandaten.

Dabei ist das Phänomen des Überhangmandats freilich kein wahltechnisches Geschenk der deutschen Einheit – also allein Resultat des etwas anderen Parteiensystems im Osten. Überhangmandate gab es auch schon zuvor. Bei der ersten Bundestagswahl, als es noch keine Erst- und Zweitstimmen gab, sondern nur ein Kreuzchen zu machen war, kam es zu zwei solchen Mandaten in Bremen (SPD) und Baden (CDU). 1957 und 1961 gab es mehrere Überhangmandate für die CDU in Schleswig-Holstein. Interessanterweise kam es nach 1961 bis 1980 nicht zu Überhangmandaten – dies war die Phase des reinen Dreiparteiensystems im Bund, als Union und SPD sehr stark waren und nur die FDP noch mit dabei war.

Dreimal waren Überhangmandate im Bundestag bei Abstimmungen über den Kanzler (also nicht bei der normalen Gesetzgebung) wirklich entscheidend: bei der Wahl Konrad Adenauers zum Kanzler 1949, ebenso bei der Kanzlerwahl Helmut Kohls 1994, zuletzt bei Gerhard Schröders (gewonnener) Vertrauensfrage im November 2001. Klagen gegen Überhangmandate nach der Wahl 2005 sind aussichtslos: Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 entschieden, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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