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Die Einigung auf ein neues Wahlrecht steht.

© dapd

Update

Überhangmandate werden vollständig ausgeglichen: Endgültige Einigung auf neues Wahlrecht

Die Spitzen der Bundestagsfraktionen haben sich am Mittwoch endgültig auf die Eckpunkte für ein neues Wahlrecht verständigt. Überhangmandate sollen in Zukunft vollständig ausgeglichen werden - was Auswirkungen auf die Größe des Parlaments haben wird.

Die Fraktionen im Bundestag haben am Mittwoch die letzten Fragen geklärt – nun steht das für die Bundestagswahl geltende Wahlrecht endgültig. Überhangmandate sollen durch zusätzliche Mandate ausgeglichen werden, so dass der Parteienproporz bei der Sitzverteilung gewahrt bleibt und aus den Überhangmandaten kein – möglicherweise wahlentscheidender – Vorteil mehr entsteht. In der Union hatte es vor dem Zusammentreffen Bedenken gegeben, dass der Bundestag durch die Ausgleichsmandate sehr groß werden könnte – in manchen Berichten war von bis zu 700 Abgeordneten die Rede, bei 598 regulären Mandaten. Doch wurde in den anderen Fraktionen bezweifelt, ob sich die Zahl der Sitze deckeln lasse, ohne wieder neue verfassungsrechtliche Probleme zu schaffen.

Zumindest die Umfragen deuten derzeit darauf hin, dass die „Aufblähung“ des Parlaments durch Ausgleichsmandate  geringer ausfallen könnte, als befürchtet. Matthias Moehl vom Hamburger Wahlinformationsdienst „election.de“ sagte dem Tagesspiegel, dass nach seinen Berechnungen derzeit mit zehn Überhangmandaten der CDU zu rechnen sei (vier in Baden-Württemberg, drei in Sachsen-Anhalt, zwei in Sachsen und eines in Thüringen) sowie deren vier für die SPD (drei in Brandenburg und eines in Hamburg). Damit würde der Bundestag wohl um etwa 30 Sitze wachsen. Das hat auch damit zu tun, dass die CSU in Bayern wieder stark wird – sie käme nach der Prognose auf 49 Prozent der Stimmen, Überhangmandate gäbe es damit nicht. Gerade CSU-Überhangmandate würden aber dazu führen, dass besonders viel Ausgleichsmandate für die anderen Parteien besetzt werden müssten, um den bundesweiten Proporz wieder herzustellen.

Zudem schneiden CDU und SPD derzeit wieder besser ab als bei den letzten Wahlen – je stärker aber die großen Parteien sind, umso geringer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Überhangmandate anfallen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil insgesamt an Mandaten zustehen. Das Wahlrecht muss geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht das verlangt hat.

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