zum Hauptinhalt
Macht keinen Rückzieher: Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg bleibt bei seiner Version.

© dpa

"Übersicht verloren": Guttenberg will nicht mit Absicht abgeschrieben haben

Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg behauptet weiterhin, in seiner Doktorarbeit nicht mit Absicht abgeschrieben zu haben. Die Prüfungs-Kommission der Universität Bayreuth geht vom Gegenteil aus - und sagt auch, warum.

Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg beharrt nach einem "Spiegel"-Bericht darauf, dass seine Doktorarbeit kein absichtliches Plagiat sei. Das Hamburger Magazin berief sich auf eine an die Kommission der Universität Bayreuth gerichtete erste Stellungnahme des CSU-Politikers. Darin versichere Guttenberg, er habe viele Jahre an der Arbeit gesessen, verschiedene Datenträger benutzt, in kurzen Abschnitten gearbeitet und die Übersicht verloren.

Die Uni-Kommission könne dies aber allenfalls teilweise nachvollziehen. Einen zentralen Widerspruch sähen die Wissenschaftler offenbar bei jenen 40 bis 50 Seiten, auf denen Guttenberg mehrere von ihm selbst in Auftrag gegebene Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages referiere. Hier zitiere er über weite Strecken fast wörtlich, ohne es kenntlich zu machen. Da dies zeitlich gegen Ende der Arbeit geschehen sei, lasse es sich kaum mit Schusseligkeit erklären.

Guttenberg sei das "mögliche Ergebnis" der Prüfung seiner Doktorarbeit inzwischen mitgeteilt worden, meldete das Magazin weiter. Er habe bis 26. April Zeit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Anfang Mai soll der Bericht der Uni fertig sein. Guttenberg und seine Anwälte wollen eine Veröffentlichung des Prüfberichts zulassen.

In dieser Woche will erstmals ein Plagiatsopfer Guttenbergs Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hof wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht stellen. In einem Brief hatte sich der ehemalige Verteidigungsminister zuvor entschuldigt, dass er Teile eines Textes - der auf mehr als 50 Seiten seiner Promotion auftaucht - "wörtlich übernommen" habe, "ohne in allen Fällen Ihre Autorenschaft in wissenschaftlich redlicher Weise zu kennzeichnen". (dapd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false