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UGB: Umweltrecht – ganz einfach

Ein Durchbruch, nach 30 Jahren, ein großer Wurf: So oder so ähnlich sollte das Umweltgesetzbuch in die Annalen eingehen. Doch nach Einschätzung des grünen Fraktionsvorsitzenden Fritz Kuhn ist dieses Vorhaben völlig misslungen.

„Wir würden gerne auch das Positive sehen, aber das gibt es nicht“, sagte Kuhn am Donnerstag in Berlin.

Schon 1976 hat die Bundesregierung erstmals die Schaffung eines Umweltgesetzbuchs (UGB) angeregt. Doch wegen der komplizierten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind alle bisherigen Versuche dazu gescheitert. Erst seit die Förderalismusreform 2006 die Zuständigkeiten etwas klarer aufgeteilt hat, ist der Weg für das UGB frei. Im Wasser- und Naturschutzrecht verfügt der Bund nun nicht mehr nur über die Kompetenz, einen Rahmen vorzugeben, sondern er kann einheitliche Vorgaben machen. Allerdings dürfen die Länder vom 1. Januar 2009 an im Umweltverfahrensrecht, und ein Jahr später im Wasser- und Naturschutzrecht „abweichende“ Regeln erlassen. Deshalb will das Umweltministerium das UGB noch in dieser Legislaturperiode durch das Parlament bringen. Anderenfalls drohe ein „Flickenteppich“ unterschiedlichster Normen in den Ländern.

Doch so eilig hat es insbesondere die CSU nicht. Zwar soll das Kabinett noch in diesem Monat über das UGB abstimmen, damit es Ende September in den Bundestag eingebracht werden kann. Doch die CSU droht – im Angesicht der Landtagswahl am 28. September – mit einer Blockade. Dabei ist das Versprechen des UGB eine Vereinfachung. Mit der sogenannten integrierten Vorhabengenehmigung sollen Firmen für ein Vorhaben nur noch ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, das alle Aspekte berücksichtigt, wie den Schutz der Luft oder des Wassers. Bisher gibt es dafür jeweils eigene Genehmigungsverfahren.

Außerdem wurde das UGB nach Überzeugung von Grünen und Umweltverbänden zwischen dem Referentenentwurf und dem Ende Mai vorgelegten Gesetzentwurf dramatisch verschlechtert. So fiel das zunächst geplante Buch Erneuerbare Energien weg. „Der Klimaschutz fehlt im UGB“, kritisiert Fritz Kuhn. Die Grünen verlangen dagegen in einem eigenen Klimabuch ein faktisches Neubauverbot für klimaschädliche Kohlekraftwerke: Für fossile Kraftwerke soll ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent festgeschrieben werden. Das schaffen derzeit nur Gaskraftwerke. Allerdings dürfte die Forderung ziemlich chancenlos sein.

Die grüne Umweltpolitikerin Sylvia Kotting-Uhl kritisierte zudem, dass bestehende Schutzstandards im Naturschutzbuch geschwächt würden. Eine Definition der „guten fachlichen Praxis“ – Regeln, was Bauern dürfen, und was sie zu unterlassen haben – sind gestrichen. Und die im Naturschutzrecht zentrale „Eingriffsregelung“ ist ebenfalls abgeschwächt worden. Bisher gilt, dass wer ein Biotop durch den Bau einer Industrieanlage zerstört, einen Ausgleich schaffen muss, oder den Eingriff vermeiden muss, wenn es eine naturverträglichere Lösung gibt. Nun soll der Freikauf über Geldzahlungen diesem Prinzip offenbar gleichgestellt werden. Kotting-Uhl sagt: „Die Folge ist: Naturschutz nur noch da, wo er niemanden stört.“

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