zum Hauptinhalt
Formulare für die Erbschaftssteuererklärung des Finanzamtes.

© dpa

Umstrittene Neuregelung: Bundesrat stimmt Reform der Erbschaftssteuer zu

Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September beschlossene Gesetz.

Die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat mehrheitlich den neuen Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu. Auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung billigten den zuvor im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Kompromiss.

Die schärferen Verschonungsregeln für große Unternehmensvermögen können somit wie geplant rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Aus Sicht der Kritiker sind auch die neuen Steuerbegünstigungen verfassungswidrig.

Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden auf Druck des Bundesverfassungsgerichts verschärft.

Grundsätzlich gilt weiter: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür soll aber von bisher 20 auf 5 Mitarbeiter sinken.

Neu ist, dass ein Firmenerbe bei übertragenem Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen muss, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Lehnt er das ab, steigt die Steuerlast mit dem Firmenvermögen. Bei 90 Millionen Euro gibt es dann keine Begünstigung mehr. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false