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Freispruch erwartet. Der Angeklagte Ulvi K. (r.) im Peggy-Prozess.

© dpa

Umstrittene Reid-Methode: Bund lehnt Verhörtechnik der Polizei ab

Die Bundesregierung sieht Vernehmungen nach der umstrittenen Reid-Methode kritisch. Das Verfahren arbeitet auch mit der Täuschung von Verdächtigen - und könnte im Mordfall Peggy eine Rolle gespielt haben

Berlin - Die Bundesregierung lehnt eine umstrittene polizeiliche Verhörmethode ab, wie sie auch im Mordfall „Peggy“ zur Anwendung gekommen sein könnte. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Dabei ging es um die sogenannte Reid-Methode, wie sie unter anderem bei Fortbildungen für die bayerische Polizei gelehrt wurde. Bei der Vernehmung werden Tatverdächtige gezielt unter Druck gesetzt, teils auch durch Angabe von Unwahrheiten wie etwa vermeintlichen Geständnissen anderer Mitverdächtiger.

Die Bundesregierung teilt nun mit, sie sehe die Verhörtechnik mit Blick auf die Strafprozessordnung kritisch, nach der die Willensfreiheit eines Tatverdächtigen nicht durch Täuschung beeinträchtigt werden dürfe. In Bundesbehörden würden Mitarbeiter weder in der Reid-Methode geschult, noch würde sie angewandt. Auch seien an den Europäischen Polizeiakademien keine Beamte in der Methode unterwiesen worden.

Im Peggy-Prozess vor dem Landgericht Bayreuth haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Dienstag einen Freispruch des Angeklagten Ulvi K. gefordert. Der geistig behinderte Mann war in einem ersten Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, das damals neun Jahre alte Mädchen missbraucht und getötet zu haben. Dieses Geständnis widerrief er jedoch später. Bundesweit bekannt wurde der Fall als „Mord ohne Leiche“, da das Kind nie wieder auftauchte.

Bis heute ist ungeklärt, ob in den Verhören von Ulvi K. die Reid-Methode angewendet wurde. Allerdings sind 2001 und 2002 bayerische Polizisten von der US-Firma Reid geschult worden, die bis heute Seminare dazu anbietet. Benannt ist die Firma nach einem Chicagoer Polizisten, der die Technik entwickelt hatte. Bei der Wiederaufnahme des Peggy-Prozesses hat sich kein Nachweis für die Schuld des Angeklagten finden lassen. Der Gutachter, der damals von der Echtheit der Aussage überzeugt war, schließt jetzt ein Falschgeständnis nicht mehr aus. Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.

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