zum Hauptinhalt

Politik: Umstrittene Werbung: Unbeschwertes Gemüt

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass es für Werbung Grenzen geben muss, etwa beim Jugendschutz. Im Fall Benetton seien sie jedoch nicht erreicht: "Eine belästigende Wirkung (.

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass es für Werbung Grenzen geben muss, etwa beim Jugendschutz. Im Fall Benetton seien sie jedoch nicht erreicht: "Eine belästigende Wirkung (...) kann nicht schon darin liegen, dass das Publikum auch außerhalb des redaktionellen Teils (...) durch Bilder mit unangenehmen oder Mitleid erregenden Realitäten konfrontiert wird. (...) Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf. (...) Die Anzeigen weisen auf gesellschaftlich und politisch relevante Themen hin (...). Auch das bloße Anprangern eines Missstandes kann ein wesentlicher Beitrag zur freien und geistigen Auseinandersetzung sein."

neu

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false