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Die Mehrheit des Europäischen Parlaments hat für das Abkommen mit den USA gestimmt. Hier ein Bild aus Straßburg.

© AFP

Umstrittenes Abkommen zu Fluggastdaten: EU-Bürger werden bei Flügen in die USA weiter überwacht

Wer in die USA reist, muss künftig viele private Daten an die US-Behörden preisgeben. Hintergrund ist ein umstrittenes europäisches Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Passagierdaten, das in den nächsten Wochen in Kraft treten kann.

So weit wie die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat nach der Zustimmung des Europaparlaments zum überarbeiteten Fluggastdatenabkommen kein anderer gehen wollen. Es sei etwas, worauf „die drei EU-Institutionen stolz sein können“. Selbst die eifrigsten Befürworter eines starken Fahndungsinstruments im Anti-Terror-Kampf wie der britische Konservative Timothy Kirkhope mussten in einer hitzigen Debatte im Straßburger Plenum zugeben, dass „dies kein perfektes Abkommen ist“. Als ausgewiesener Gegner beschuldigte der deutsche Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht Konservative und Teile der Sozialdemokratie, die eine deutliche Mehrheit für die Vereinbarung herstellten, des Rechtsbruchs: „Schämen Sie sich!“

Mit der Abstimmung am Donnerstag ging ein langjähriger Konflikt vorläufig zu Ende. Bereits 2004 wurde vom Europaparlament ein erstes Abkommen zwischen den USA und der EU über den Umgang mit Daten von Flugreisenden in die USA an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, der eine Neuverhandlung erzwang. Auch den 2007 ausgehandelten Text nahmen die Abgeordneten nicht an. Am 1. Mai tritt nun erstmals ein rechtsverbindliches Abkommen in Kraft.

Im Lager der Befürworter, zu dem am Ende 409 von 736 Abgeordneten zählten, wurden zahlreiche Verbesserungen betont, die Malmström in den Verhandlungen erreicht habe. Das sind die von US-Seite zugestandene Überprüfung der gegenwärtigen Datensammelpraxis nach vier Jahren und die Tatsache, dass US-Behörden wie der Geheimdienst CIA sich künftig nicht mehr einfach bei den Fluggesellschaften bedienen können, sondern die Daten von diesen aktiv übermittelt werden müssen. Ob die weiteren Veränderungen Verbesserungen darstellen, ist dagegen hoch umstritten. Die Datensätze mit insgesamt 19 Merkmalen werden künftig gespeichert im Zusammenhang mit terroristischen, den Terror unterstützenden Vergehen und „sonstiger Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von drei oder mehr Jahren geahndet werden können und grenzübergreifender Art sind“. Mehrere Abgeordnete warfen den USA die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und anlasslose Rasterfahndung vor. Die maximale Speicherdauer beträgt nur dann weiter 15 Jahre, wenn es um Terror geht – sonst zehn. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hatte die Fristen in seiner Stellungnahme als „eindeutig unverhältnismäßig“ bewertet. Der Grüne Albrecht sagte dem Tagesspiegel: „Alle diese roten Linien sind überschritten worden.“

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