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Gabriel

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Umwelt: Das Päckchen mit dem Klima

Die große Koalition will ein umfassendes Klimaschutzpaket beschließen, die Umsetzung vieler Punkte ist allerdings Ländersache. Welche Klimaziele könnten am Föderalismus scheitern?

Das „größte Energie- und Klimaschutzprogramm“ aller Zeiten hat der Umweltminister für die Kabinettsklausur in Meseberg versprochen. Doch schon in der Abstimmung mit dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Verkehrsressort sind die Vorschläge von Sigmar Gabriel (SPD) ziemlich entschärft worden. Sollte das Kabinett dem vorliegenden Paket zustimmen, heißt das noch nicht, dass daraus Gesetze und Verordnungen werden. Denn in vielen Fällen wird sich die Regierung mit den Ländern einigen müssen.

Das offensichtlichste Beispiel ist die Umstellung der Kfz-Steuer. Die Länder erheben die Kfz-Steuer. Seit Jahren wird diskutiert, dass der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) in der Steuer berücksichtigt werden soll. Doch die Länder wehren sich gegen jeden Vorschlag, der ihre Einnahmen vermindern könnte. Im Klimapaket heißt es nun, für Neuwagen soll die Steuer „aufkommensneutral“ umgestellt werden. Altfahrzeuge sollen weiter nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden. Für alte Autos sollen die Steuern steigen, damit ein Anreiz bleibt, sich ein neues Fahrzeug mit geringerem CO2Ausstoß zu kaufen – und die Länderkassen nicht zu belasten. Der entscheidende Satz ist: „Jedes Gramm CO2 wird gleich besteuert.“ Also eine lineare Erhöhung. Nach einer Rechnung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) würde das für einen VW Touareg lediglich eine Erhöhung um 120 Euro im Jahr bedeuten. Wer mehr als 75 000 Euro für ein Auto ausgebe, meint der VCD, werde sich davon wohl kaum abschrecken lassen.

Schwierigkeiten sind auch bei einer Verschärfung der Energieeinsparverordnung zu erwarten. Dabei geht es darum, Vorgaben für den Energieverbrauch von Gebäuden zu machen und Nachrüstungsverpflichtungen zu verlangen. Erst vor kurzem ist nach langen Mühen ein Energiepass für Gebäude beschlossen worden, den die Länder so lange verwässert haben, bis er nach Meinung von Experten „keinen Klimanutzen“ mehr hat.

Für zwei Vorschläge braucht die Regierung die volle Unterstützung von Ländern und Gemeinden. Zum einen soll es dem öffentlichen Dienst erlaubt sein, bei der Beschaffung das „Lebenszykluskostenprinzip“ zu beachten. Bisher musste immer das billigste Gerät gekauft werden, auch wenn das ein Stromfresser war. Seit mindestens 20 Jahren haben Umweltschützer für diese Reform gekämpft. Bisher beziehen nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe nur das Umweltbundesamt und das Umweltministerium Ökostrom. In Zukunft dürfen alle Bundes- und Landesbehörden ihren Stromlieferanten nach ökologischen Kriterien auswählen. Fraglich bleibt, ob sie das auch tun werden. Der zweite Vorschlag ist die energetische Modernisierung von öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Gerichten, Rathäusern oder Behörden. Wenn Länder und Gemeinden nicht mitziehen, wird dabei kaum eine Tonne CO2 eingespart.

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