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Umweltgesetzbuch: Oettinger ruft nach der Kanzlerin

Der Ministerpräsident Baden-Württembergs Günther Oettinger (CDU) hat Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) geraten, einen weiteren Anlauf zu unternehmen, das Umweltgesetzbuch (UGB) durch das Parlament zu bringen. Dazu solle er "Kanzlerin Angela Merkel einschalten".

Denn der „gute, intakte Entwurf“ dürfe jetzt nicht im Archiv landen. Christian Calliess, Rechtsprofessor an der Freien Universität Berlin und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen, pflichtete dem bei: „In dieser verfahrenen Situation, in der es um das irrationale Scheitern eines wichtigen Reformprojekts geht, müsste die Kanzlerin von ihrer in der Verfassung ausdrücklich vorgesehenen Richtlinienkompetenz Gebrauch machen.“

Die Stuttgarter Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) hatte vorgeschlagen, das UGB mit einer zeitlich befristeten Öffnungsklausel für die Länder zu versehen und doch noch einzubringen. Die CSU hatte sich gegen die geplante „integrierte Vorhabengenehmigung“ gewehrt und verlangte, davon abweichen zu dürfen. So weit wollte Gabriel den Bayern aber nicht entgegenkommen. Er hatte als letzte Kompromisslinie vorgeschlagen, den Ländern freizustellen, ob sie bei ihrer alten wasserrechtlichen Genehmigung bleiben. Am Dienstag forderte CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg, den Streit über das Umweltgesetzbuch im Koalitionsausschuss auszutragen. CSU- Chef Horst Seehofer sagte: „Wenn Gabriel will, kann er mit uns morgen sein Umweltrecht realisieren.“ Der saarländische Umweltminister Stefan Mörsdorf (CDU) sagte dem Tagesspiegel am Dienstag, dass er einen Verzicht auf die integrierte Vorhabengenehmigung als „Kernstück des UGB“ nicht sinnvoll findet. Er verlangte, dass es nicht zum „Wettbewerb kommen darf, in welchem Land es die niedrigsten Umweltstandards gibt“.

Am Dienstag gab das Umweltministerium auf der Basis des ressortabgestimmten UGB eine Naturschutznovelle erneut in die Ressortabstimmung. CDU-Vize Katherina Reiche geht davon aus, dass die Einzelgesetze ohne Probleme durch die Gesetzgebung gehen. deh/dpa

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