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Umweltgesetze: Im Streit verbunden

Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium können sich bei zentralen Gesetzen nicht einigen. Ein Ende der Blockade ist nicht in Sicht.

Berlin - Der Dauerstreit zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium blockiert derzeit sowohl das Naturschutz- und Wasserrecht wie auch das Energieeffizienzgesetz. Die beiden Vorhaben werden aktuell zwischen den Häusern „im Paket verhandelt“. Und in beiden Fällen drängt die Zeit.

Nachdem das Umweltgesetzbuch gescheitert war, hatte Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) das Naturschutz- und das Wassergesetz als Einzelgesetze erneut in die Ressortabstimmung gegeben. In der vergangenen Woche warf er der CSU vor, sie agiere als „Abrissbirne des deutschen Umweltrechts“, weil sich offenbar auch gegen diese längst in der Regierung abgestimmten Gesetze Widerstand bei den Bayern regte. Er werde jedenfalls „keine Deals akzeptieren, bei denen sich die SPD die Zustimmung der Union zu den beiden Gesetzen durch Zugeständnisse in anderen Politikfeldern, etwa bei einer laschen Energiegesetzgebung, erkaufen soll“.

Das Energieeffizienzgesetz wiederum hätte schon im Mai 2008 in Kraft sein sollen. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz. Das Ziel ist, bis 2017 rund neun Prozent der verbrauchten Energie einzusparen. Das wären bei einer rechtzeitigen Umsetzung der Richtlinie ein Prozent Energieverbrauch pro Jahr weniger gewesen. Ende Januar hat die EU-Kommission gegen Deutschland und 19 weitere EU-Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung in Gang gesetzt. Gelingt es der Regierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr, sich auf ein Effizienzgesetz zu einigen, könnte es für die nächste Regierung teuer werden. Der neue Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hält offenbar am Entwurf seines Vorgängers Michael Glos (CSU) fest. Gabriel hält diesen Entwurf jedoch für „völlig unzureichend“. Schließlich habe die Regierung mit dem Meseberg-Programm zum Klimaschutz eine Verdopplung der Energieproduktivität beschlossen.

Der Gesetzentwurf wurde, weil Zeitdruck herrscht, unabgestimmt in die Verbändeanhörung gegeben. Ungewöhnlich ist, dass der Text der sogenannten „Eins-zu- Eins-Umsetzung“ des Bundeswirtschaftsministeriums an vielen Stellen mit Gegenvorschlägen des Hauses von Sigmar Gabriel ergänzt wurde. Gabriel versucht im Energieeffizienzgesetz zwei schmerzliche Niederlagen gegen Glos wieder wettzumachen: Er verlangt die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen in energieintensiven Unternehmen, die von den Ausnahmen zur Ökosteuer profitieren. Damit war Gabriel schon bei der Regierungsklausur zum Klimapaket in Meseberg im Sommer 2007 gescheitert.

Zudem versucht Gabriel, die verpflichtende Einführung von sogenannten intelligenten Stromzählern noch durchzusetzen, womit er bei der Liberalisierung des Mess- und Eichwesens gescheitert war. Auch schlägt das Umweltministerium vor, den Energiehändlern abzuverlangen, jedes Jahr eine Kundengruppe über Energieberatung so erfolgreich beim Sparen zu unterstützen, dass sie jedes Jahr ein Prozent weniger Energie liefern müssen. Das halten einige Wirtschaftsverbände für wenig marktwirtschaftlich und kämpfen deshalb vehement dagegen.

Bisher ist nicht absehbar, wie die Blockaden gelöst werden könnten. Im Wirtschaftsministerium heißt es, in beiden Fällen gehe es darum, ob EU-Richtlinien „schlank“ umgesetzt würden oder nicht. Deutschland war bei der Energieeffizienz allerdings bisher nicht allzu erfolgreich. Die Energieproduktivität steigt in Deutschland seit Anfang der 90er Jahre um jährlich etwa 0,7 Prozent. Die Energieeinsparverordnungen haben zwar regelmäßig höhere Ansprüche an die Effizienz von Gebäuden und Sanierungen gestellt, doch bisher wurde dies nie kontrolliert. Die Vorgaben blieben „ohne Vollzug“. Die Fördermittel des Marktanreizprogramms, mit denen effiziente Sanierungen unterstützt werden, werden zwar in großem Umfang abgerufen. Doch die Sanierungsrate liegt seit Jahren bei nur etwa einem Prozent.

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