Umweltministerium : Anwälte im Doppeleinsatz

31.03.2011 21:14 UhrVon Marvin Oppong

Ministerien beschäftigen ganze Heerscharen von Juristen, doch immer häufiger bedienen sich die Apparate externer Anwaltskanzleien, die auch für die freie Wirtschaft tätig sind. Von wem sich das Bundesumweltministerium in Fragen der Kernenergie beraten lässt.

Berlin - Nicht selten führt solches Outsourcing zu Kritik: So wurde zum Beispiel bekannt, dass die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zuerst am Finanzmarktstabilisierungsgesetz mitschrieb und dann Banken dabei half, Mittel aus dem durch das Gesetz geschaffenen Soffin-Fonds zu erhalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) lässt sich bei Verfahren im Energie- und Umweltbereich von Kanzleien beraten, die Atomkonzerne zu ihren Kunden zählen. Die Großkanzlei White & Case erhält vom BMU im Rahmen eines laufenden Projektes 368 250 Euro für „juristische Unterstützung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“.

Die Kanzlei White & Case war in der Vergangenheit mehrfach für den Energiekonzern Vattenfall tätig und bietet auf ihrer Webseite auch „Lobbying“ an. Im letzten Jahr waren White & Case für Vattenfall beim Verkauf des deutschen Höchstspannungsstromnetzes des Konzerns an einen belgischen Netzbetreiber und einen australischen Infrastrukturinvestor tätig – ein Deal im Wert von 800 Millionen Euro.

Vom Umweltministerium erhält White & Case darüber hinaus 63 118 Euro für „juristische Unterstützung“, die Umsetzung eines „Zehn-Punkte-Sofortprogramms“ sowie für „Maßnahmen des Energiekonzepts“ im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Den Auftrag dafür vergab das Ministerium freihändig. White & Case soll dabei, so das BMU, nicht nur „rechtswissenschaftliche Analysen“ erstellen, sondern auch „Bewertungen“ vornehmen und „Einzelfragen insbesondere des Energie-, Planungs- und Wettbewerbsrechts“ beantworten. Das BMU sieht in der Beauftragung der Kanzlei White & Case kein Problem: „Fachlich spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien arbeiten üblicherweise sowohl für die öffentliche Hand als auch für natürliche und juristische Personen des Privatrechts“, so das Ministerium.

Die Bonner Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs erhält vom BMU bei einem laufenden Projekt 66 640 Euro für „Politikberatung bei der vorfristigen Überarbeitung des Umweltbeihilferahmens“. Durch den Umweltbeihilferahmen können die Energiekonzerne grundsätzlich mit Steuerermäßigungen rechnen. Die Sozietät Redeker vertrat Eon, RWE, EnBW und Vattenfall im Streit um Steuerbefreiungen für Rückstellungen von Kernkraftwerksbetreibern gegen die EU-Kommission. Damals hatten sich zehn Stadtwerke an die EU-Kommission gewandt, weil sie in dem Umstand, dass die vier großen Energiekonzerne die Kosten für die Entsorgung von Brennelementen und die Stilllegung von Atomkraftwerken in ihre Rückstellungen aufnehmen können, eine unzulässige Beihilfe sahen. Für das Umweltministerium soll sich Redeker speziell um einen Streit mit der EU-Kommission der Notifizierung ‚Nat. Naturerbe’“ kümmern.

In der Kanzlei ist Ulrich Karpenstein der zuständige Ansprechpartner für das BMU. Karpenstein war auch einer der Redeker-Anwälte, die in die Vertretung der vier großen Energiekonzerne im Streit um die Steuerbefreiungen von Kernkraftwerksbetreibern involviert war. In dem Verfahren an Karpensteins Seite war damals der Redeker-Anwalt Gerald Hennenhöfer. Den hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) 2009 zum Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit des Umweltministeriums gemacht.

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