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Umweltzonen: Kläger gehen nach Grundsatzurteil in Berufung

Nach dem gestrigen Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Rechtmäßigkeit der sogenannten Umweltzonen haben die unterlegenen Kläger Berufung eingelegt. Umweltverbände hatten den Richterspruch begrüßt.

Das Verwaltungsgericht hatte gestern entschieden, dass Fahrverbote für Autos mit hohem Schadstoffausstoß geeignet sind, die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung spürbar zu verringern. Geklagt hatten eine Frau, die mit ihrem alten Wagen nicht mehr in die City von Hannover einfahren darf sowie ein Handwerksbetrieb aus dem Umland. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Umweltzonen in über 30 deutschen Städten eingerichtet worden.

Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit den Fahrverboten in der Landeshauptstadt befassen. Die Stadt Hannover wies die Forderung von Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) zurück, die Plakettenregelung bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen.

Umwelthilfe erwartete Verschärfung bestehender Fahrverbote

Umweltverbände hatten das Grundsatzurteil begrüßt. Die Entscheidung werde zu einer Verschärfung der Fahrverbote in den übrigen Städten mit einer Umweltzone führen, hofft die Deutsche Umwelthilfe.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezeichnete den Richterspruch als einen wichtigen Etappensieg für die bundesweite Bekämpfung der Schadstoffbelastung in den Innenstädten. VCD-Verkehrsexperte Michael Müller-Görnert erklärte: "Das Feinstaubproblem muss aber auch an der Quelle bekämpft werden, also durch die Aus- und Nachrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern." Hier hinke die Politik hinterher. (rf/dpa)

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