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Politik: UN ächten staatliche Entführungen

Genf - Es ist ein besonders übles Verbrechen: das gewaltsame „Verschwindenlassen“ von Menschen durch staatliche Stellen. Nach offiziellen Angaben der Vereinten Nationen griffen sich 2005 die Häscher 535 Personen, von vielen fehlt noch immer jede Spur.

Genf - Es ist ein besonders übles Verbrechen: das gewaltsame „Verschwindenlassen“ von Menschen durch staatliche Stellen. Nach offiziellen Angaben der Vereinten Nationen griffen sich 2005 die Häscher 535 Personen, von vielen fehlt noch immer jede Spur. Seit 1981 zählen die UN 41 000 unaufgeklärte Fälle.

Jetzt will die Staatengemeinschaft reagieren. Seit Dienstag liegt die „Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor erzwungenem Verschwinden“ in Paris zur Zeichnung aus. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, forderte alle Länder auf, den Vertag zu unterschreiben: „Dieser Vertrag schließt eine große Lücke bei den Menschenrechten, indem er das Verschwindenlassen ausdrücklich verbietet.“ Deutschland unterstützt die Konvention. Vertreter von 57 Staaten unterzeichneten das Abkommen gleich zu Beginn. Es kann damit in Kraft treten.

Das Abkommen räumt den Opfern und anderen Menschen, die direkt unter dem Verbrechen litten, einen Anspruch auf Entschädigung ein. Die Staaten müssen die Täter und ihre Auftraggeber zudem strafrechtlich verfolgen. Zudem bestimmt die Konvention ausdrücklich, dass weder ein Krieg noch eine Krise einem Staat als Vorwand zum Verschleppen von Menschen dienen darf.

Menschenrechtsexperten betonen, dass es mit der Konvention alleine nicht getan ist. „Wir fordern alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre nationale Gesetze an die Konvention anzupassen“, sagte Sidiki Kaba, Präsident der Menschenrechtsorganisation FIDH.

Jan Dirk Herbermann

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