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Politik: UN-Gericht verlangt Aufschub

USA sollen Mexikaner nicht hinrichten

Den Haag - Der Internationale Gerichtshof hat die geplante Hinrichtung mehrerer zum Tode verurteilter Mexikaner in den USA bis zur Klärung eines Rechtsstreits zwischen beiden Ländern verboten. Die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen in Den Haag erließ auf Antrag Mexikos eine einstweilige Anordnung. Ob sich die US-Behörden daran halten, ist jedoch ungewiss.

Anlass des Verfahrens ist die Missachtung der Wiener Konvention durch US- Behörden. Dieses Abkommen regelt seit 1963 konsularische Beziehungen. Es schreibt vor, dass jeder Staat einem ausländischen Häftling die Betreuung durch ein Konsulat seines Heimatlandes ermöglichen muss. Schon vor vier Jahren hatte Mexiko vor dem Internationalen Gerichtshof erfolgreich gegen die USA geklagt, weil 51 zum Tode verurteilten Mexikanern diese Betreuung nicht gewährt werden konnte. Weder waren sie über ihr Recht aufgeklärt worden, noch wurde das mexikanische Konsulat informiert. Die UN-Richter verurteilten die USA damals, den Prozessverlauf in allen Fällen zu überprüfen. Dies ist jedoch nur vereinzelt geschehen. US-Präsident George W. Bush hat die Justizbehörden zwar schon 2005 aufgefordert, diesem Urteil nachzukommen. Aber das oberste US-Gericht entschied noch im vergangenen März, die Wiener Konvention habe in den USA solange keine Geltung, bis sie durch Beschluss des Parlaments in nationales Recht umgesetzt worden sei. Der Bundesstaat Texas hat die Exekution des wegen zweifachen Mordes verurteilten José Ernesto Medellin für den 5. August angesetzt. Weiteren vier droht jederzeit die Mitteilung eines Termins. dpa

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