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UN: Harte Kritik an Assad und der Opposition

Berlin - Nach einem Bericht des UN-Menschenrechtsrates hat sich die Situation der Menschen in Syrien seit Anfang des Jahres stark verschlechtert. Eine extra eingesetzte Untersuchungskommission wirft sowohl dem Regime von Präsident Baschar al Assad als auch den Regierungsgegnern Kriegsverbrechen vor wie Folter, Mord oder außergerichtliche Erschießungen.

Berlin - Nach einem Bericht des UN-Menschenrechtsrates hat sich die Situation der Menschen in Syrien seit Anfang des Jahres stark verschlechtert. Eine extra eingesetzte Untersuchungskommission wirft sowohl dem Regime von Präsident Baschar al Assad als auch den Regierungsgegnern Kriegsverbrechen vor wie Folter, Mord oder außergerichtliche Erschießungen. Beide Seiten würden zudem die Rechte von Kindern verletzen.

Weder Regierung noch Rebellen würden Anstrengungen machen, die genannten Verbrechen zu verhindern oder zu bestrafen. Jedoch sei das Ausmaß der Übergriffe durch die offizielle Armee und der sie unterstützenden Shabbiha-Milizen signifikant größer. Regierungstruppen und Shabbiha seien auch für das Massaker in Al Houla Ende Mai verantwortlich, bei dem 108 Zivilisten, darunter viele Kinder, getötet worden waren. Der „Grad der Gewalt“ sowie die „koordinierte Natur der Attacken“, die die Kommission in mehr als tausend Interviews erkannte, ließen sie darauf schließen, dass die Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen „entsprechend staatlicher Politik“ verübt worden seien. Auch hätten sich mehrere islamistische Gruppen etabliert, die wichtigste davon die „Al-Nusrah-Front“, die eng mit Al Qaida verbunden sei.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, appellierte angesichts des Berichts an „Russland, aber auch China und Iran, ihre Unterstützung des Assad-Regimes ernsthaft zu überdenken.“ Je länger gekämpft werde, umso geringer würden die Chancen für einen politischen Prozess zur Konfliktlösung. Löning plädierte auch für die Fortführung der UN-Mission für Syrien, deren Mandat am Donnerstag allerdings vom Sicherheitsrat beendet wurde: „Nur so kann das Menschenrechtsmonitoring effektiv weiterbetrieben werden, um Öffentlichkeit herzustellen, aber auch um Verletzungen und Verstöße für spätere Gerichtsverfahren zu dokumentieren.“ cir

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