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Politik: UN-Schutztruppe: Im Notfall auch mit Gewalt: Die UN erlauben der Schutztruppe für Afghanistan militärische Einsätze

Zum Thema Dokumentation: Kampf gegen Terror Fotos: Osama Bin Laden, Krieg in Afghanistan Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) verleiht der internationalen Schutztruppe für Afghanistan "robuste Befugnisse" - so heißt es der am Donnerstag beschlossenen Resolution für das Truppenmandat. Das kann bedeuten, dass die Soldaten zur Selbstverteidigung zur Waffe greifen und auch die Zivilbevölkerung vor Angriffen durch afghanische Milizionäre schützen dürfen.

Zum Thema Dokumentation: Kampf gegen Terror Fotos: Osama Bin Laden, Krieg in Afghanistan Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) verleiht der internationalen Schutztruppe für Afghanistan "robuste Befugnisse" - so heißt es der am Donnerstag beschlossenen Resolution für das Truppenmandat. Das kann bedeuten, dass die Soldaten zur Selbstverteidigung zur Waffe greifen und auch die Zivilbevölkerung vor Angriffen durch afghanische Milizionäre schützen dürfen. Diese Befugnisse orientieren sich an den Artikeln VI und VII der UN-Charta, die am 26. Juni 1945 von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden sind. Artikel VI beschreibt die friedliche Vermittlung in einem Konflikt, während Artikel VII die Kriterien dafür festlegt, wann die Mission notfalls auch durch Anwendung von Gewalt durchgesetzt werden kann. Die Charta, deren wichtigster Grundsatz das Gewaltverbot ist, sieht in drei Fällen Ausnahmen vor:

bei Maßnahmen gegen ehemalige Feindstaaten (die es seit dem Beitritt aller früheren Feindstaaten zu den UN allerdings in dem Sinne nicht mehr gibt)

bei Zwangsmaßnahmen, die bei Friedensbedrohungen und Angriffshandlungen vom Sicherheitsrat angeordnet werden und militärische Gewalt einschließen

und bei der Selbstverteidigung der UN-Truppe gegen militärische Angriffe.

Die gewaltsamen innerstaatlichen Konflikte der letzten Jahre in Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien oder Somalia hatten die UN zu militärischen Interventionen veranlasst. Internationale Friedenstruppen, meist unter Nato-Führung, wurden dort mit UN-Mandaten zur Umsetzung von Friedensverträgen und zur Einhaltung der Waffenruhe versehen. In Bosnien und im Kosovo wurden sogar russische Einheiten unter Nato-Regie ins Boot geholt. Die UN rechtfertigten ihr Eingreifen damit, dass die internationale Sicherheit oder der Weltfrieden auch durch massive Menschenrechtsverletzungen gefährdet werden. In Afghanistan wird die "Internationale Sicherheitsunterstützungs-Truppe" (Isaf) Gewalt anwenden dürfen, weil die Situation im Land "noch immer eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit darstellt".

Claudia Lepping

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