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Ungarns Mediengesetz: Auf dem Prüfstand: Europas Glaubwürdigkeit

Ungarn hat seit dem 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft inne. Das aber sorgt in Europa wegen des umstrittenen ungarischen Mediengesetzes für Unmut. Welche Instrumente hat die EU in der Hand?

Für Reisende auf dem Budapester Flughafen Ferihegy ist es kaum zu übersehen, dass Ungarn seit dem Jahreswechsel den Vorsitz in der Europäischen Union innehat. Am Terminal 2A ist ein riesiges Transparent mit dem Logo der ungarischen Ratspräsidentschaft zu sehen, in den Farben Rot, Weiß und Grün, wie sie die Magyaren aus ihrer Trikolore kennen. Kein Zweifel: Für Ungarn bietet der halbjährige EU-Vorsitz die Möglichkeit zur internationalen Imagepflege. Allerdings ist diese Chance erst einmal gründlich vertan, seit das ungarische Parlament vor Weihnachten das umstrittene Mediengesetz verabschiedete. Vor allem in Deutschland und im EU-Parlament erhob sich ein Proteststurm gegen das Gesetz, mit dem Ungarns Regierungschef Viktor Orban das Radio, das Fernsehen sowie Print- und Onlinemedien auf die Linie seiner rechtskonservativen Fidesz-Partei zwingen will.

Inzwischen ist das Gesetz in Kraft, aber Europas Institutionen – allen voran die EU-Kommission – tun derzeit vor allem eines: Sie schweigen. Derzeit prüft die Kommission, ob Orbans Mediengesetz gegen EU-Recht verstößt. Dass Brüssel nichts unmittelbar gegen das Gesetz unternommen hat, hat wohl auch etwas mit der Feiertagsruhe zu tun. Schließlich findet die eigentliche Stabübergabe an der Spitze der Europäischen Union erst am Ende dieser Woche statt – am Donnerstag wird der bisherige EU-Ratspräsident, Belgiens Ministerpräsident Yves Leterme, in Budapest erwartet, und am Freitag wollen Orban und der Brüsseler Kommissionspräsident José Manuel Barroso im Parlament der Donaumetropole das Programm für das kommende Halbjahr besprechen. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses dürfte dann aber weniger die Euro-Krise stehen, die in den nächsten sechs Monaten nun auch zur Chefsache in Ungarn wird, sondern die Frage: Welche Schritte will Barroso angesichts des Budapester Mediengesetzes unternehmen? Die Frage stellt sich, weil die Brüsseler Kommission zu den EU-Gremien gehört, die ein Verfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten können, die die europäischen Grundwerte missachten. Neben der Kommission können auch ein Drittel der Mitgliedstaaten oder das EU-Parlament ein solches Verfahren in Gang setzen.

Die EU-Grundwerte, um die es dabei geht, sind in Artikel 2 des Lissabon-Vertrages aufgezählt: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ Auch die Pressefreiheit fällt unter diesen Katalog.

Die Sanktionen, die einem EU-Mitglied bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die EU-Grundwerte drohen, finden sich wiederum unter Artikel 7 des Lissabon-Vertrages. Im äußersten Fall kann solchen Staaten, die auf die Appelle aus Brüssel nicht hören, sogar das EU-Stimmrecht entzogen werden. Wenn Ungarn im nächsten Halbjahr tatsächlich das Stimmrecht verlieren würde, liefe dies faktisch auf ein Ende der Ratspräsidentschaft hinaus.

Dass der Artikel 7 des EU-Vertrages derart harte Sanktionen vorsieht, geht auf einen europäischen Gipfelbeschluss vom Dezember 2000 zurück. Damals kamen die europäischen Staatenlenker in Nizza zu der Entscheidung, dass es künftig eine Handhabe gegen EU-Staaten geben müsse, die die europäischen Grundwerte missachten.

Mit dem Beschluss zogen die EU-Chefs die Lehre aus einer verpatzten Aktion gegen Österreichs Regierung aus demselben Jahr: Aus Protest gegen die Regierungsbeteiligung von Jörg Haiders FPÖ in Wien hatten alle anderen EU-Länder Österreich politisch isoliert, die Kontakte mit der Regierung des damaligen österreichischen Kanzlers Wolfgang Schüssel wurden auf ein Minimum beschränkt. Das Problem war nur: Hinter diesem Kurs standen seinerzeit nur die einzelnen europäischen Regierungen, ohne dass es einen formellen EU-Beschluss gab. Und so hatte die Ächtung der Regierung Schüssel nur mäßigen Erfolg – der Rechtspopulist Haider trat zwar nicht ins Wiener Kabinett ein, aber das Regierungsbündnis zwischen Schüssels ÖVP und Haiders FPÖ hielt trotz der internationalen Proteste. Am Ende mussten die 14 europäischen Staats- und Regierungschefs ihre Ächtung der Wiener Regierung sang- und klanglos wieder beenden. Eine rechtliche Grundlage für EU-Sanktionen gab es damals noch nicht. Heute verfügen die Europäer mit dem geänderten Artikel 7 des EU-Vertrages über ein schärferes Instrumentarium als vor zehn Jahren, um rechtspopulistischen Tendenzen in den eigenen Reihen Einhalt zu gebieten.

So steht in diesen Tagen nicht nur Ungarns Mediengesetz auf dem Prüfstand, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU. Denn schließlich sind Europas Institutionen in der Regel schnell bei der Sache, wenn es darum geht, Defizite bei Demokratie und Pressefreiheit in anderen Gegenden der Welt oder bei Beitrittskandidaten wie der Türkei anzuprangern. So war vor knapp drei Jahren in einer Entschließung des Europaparlaments von einem „anhaltenden Demokratiedefizit“ sowie von Mängeln bei der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei die Rede. Wenn die EU demnächst in ähnlicher Form anderswo in der Welt zu Reformen aufruft, könnten solche Appelle hohl wirken – es sei denn, sie nimmt sich der Pressefreiheit in einem ihrer Mitgliedstaaten an. Selbst wenn dies derzeit ausgerechnet den EU-Vorsitz innehat.

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