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Update

Plagiatsaffäre: Uni Bayreuth: Guttenberg hat vorsätzlich getäuscht

Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat nach Überzeugung der Universität Bayreuth bei seiner Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien.

Nun ist es sozusagen hochschulamtlich: Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat in seiner juristischen Doktorarbeit seine Universität und seine wissenschaftlichen Betreuer „vorsätzlich getäuscht“. Das ist das Ergebnis der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ an der Universität Bayreuth, zusammengetragen auf 40 Seiten nach einer Prüfungszeit von knapp drei Monaten. Im Abschlussbericht heißt es laut einer Mitteilung der Uni vom Freitag: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“

Es ist ein eindeutiges Verdikt, das die Hoffnungen derer schwinden lässt, die sich ein politisches Comeback Guttenbergs wünschen – auch wenn der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis sich am Freitagabend beeilte, das Urteil der Bayreuther Professoren als weniger bedeutend abzutun. Denn der Vorwurf des Vorsatzes wiegt schwer, und nach dem Bericht der Hochschulkommission, die der Jurist Stephan Rixen leitete, sind die Plagiate über die gesamte Arbeit verteilt. Nach den Regeln der Universität Bayreuth zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat sich der frühere Bundesminister somit mehrfach der „Verletzung geistigen Eigentums in bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk“ schuldig gemacht. Durch „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft“, wie das Plagiat in diesen Regeln umschrieben wird. In dem Gutachten wird Guttenberg bewusstes Vorgehen unterstellt. Dafür spreche eine Vielzahl von Indizien – „Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen“.

Ob der von allen Ämtern zurückgetretene CSU-Politiker sich nun auch vor Gericht verantworten muss, ist mit diesem wissenschaftlichen Urteil noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft in Hof ermittelt allerdings nach einer Reihe von Anzeigen gegen Guttenberg wegen Verletzung des Urheberrechts, wollte vor einer eigenen Entscheidung aber den Bericht der Universität abwarten. Der vollständige Bericht wird am kommenden Mittwoch veröffentlicht. Guttenberg habe mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts einen „entgegenkommenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ geleistet, hieß es in der Mitteilung seiner einstigen Hochschule.

Kritik müssen sich auch Guttenbergs Doktorvater, der international renommierte Jurist Peter Häberle, und der Zweitgutachter Rudolf Streinz gefallen lassen. Zwar gebe es keine Mitverantwortung für das Fehlverhalten Guttenbergs, doch hält die Kommission die Höchstnote „summa cum laude“ offenbar für übertrieben. Jedenfalls hätte sie einer ausführlicheren Begründung bedurft, stellt sie fest. Die Gutachten zur Dissertation gäben nicht genügend Aufschluss darüber, welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, „derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien“, heißt es. Die Benotung Guttenbergs war außergewöhnlich – und das nicht nur, weil die Höchstnote gerade in den Rechtswissenschaften ohnehin eher zurückhaltend vergeben wird, sondern auch wegen der Tatsache, dass die Uni Bayreuth als eher streng bewertende Hochschule gilt.

Guttenberg hatte zu Beginn der Plagiatsaffäre im Februar noch von „abstrusen“ Vorwürfen gesprochen. „Ich habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt“, sagte er in einer ersten Reaktion. Es sei „zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht“ worden, teilte er kurz darauf mit, als er erstmals Fehler zugab, die er einige Tage darauf dann als „gravierend“ einstufte. Seinen Doktor hat der einstige Strahlemann der CSU schon vor Wochen verloren – die Uni Bayreuth hat ihn auf Guttenbergs Wunsch hin im März aberkannt.

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