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Schöner streiten: Westerwelle, Merkel, Seehofer.

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Koalition streitet: Union rückt von Mietrechtsreform ab und brüskiert FDP

CDU und CSU wollen bei den Kündigungsfristen für Mietverträge plötzlich doch nichts mehr ändern – und brüskieren damit die FDP. Denn die Mietrechtsreform war eines der wichtigen politischen Projekte der Liberalen.

Nach dem Streit um das Sparpaket, die Wahl des Bundespräsidenten und die Opel-Hilfe liegt die schwarz-gelbe Koalition jetzt auch noch bei der geplanten Reform des Mietrechts über Kreuz. Denn die Union rückt von der im Koalitionsvertrag vereinbarten Harmonisierung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter ab. Sie sehe derzeit „keinen nachgewiesenen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, dem Tagesspiegel am Sonntag. „Die weit überwiegende Zahl von Kündigungen wird in Deutschland von Mietern ausgesprochen“, betonte die CDU-Politikerin. Damit Vermieter kündigen können, müssen sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Das sei aber nur in eng umgrenzten Fallgruppen gegeben. „Vor diesem Hintergrund sieht auch die Mehrzahl der immobilienwirtschaftlichen Verbände kein dringendes Bedürfnis für eine Angleichung der Kündigungsfristen“, befand Voßhoff.

Damit droht ein weiteres politisches Projekt der Liberalen zu scheitern. Denn die Harmonisierung der Kündigungsfristen ist auf Betreiben der FDP in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. „Wir wollen eine Angleichung der Kündigungsfristen, um das Eigentum zu stärken“, sagte Hartfrid Wolff, Vorsitzender des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP. „Was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, muss endlich umgesetzt werden“, fordert Wolff, der auch im Vorstand der FDP-Bundestagsfraktion sitzt.

Doch mit dem Nein der Union dürfte es wohl nicht mehr zu einer Angleichung der Kündigungsfristen kommen. Sehr zur Freude des Deutschen Mieterbundes, der für eine Beibehaltung der bisherigen Fristen kämpft. Derzeit können Mieter ihren Mietvertrag mit einer dreimonatigen Frist kündigen, für Vermieter gilt – je nach Dauer des Mietverhältnisses – eine bis zu neunmonatige Frist. Damit sollen langjährige Mieter davor geschützt werden, sich Knall auf Fall eine neue Wohnung suchen zu müssen, wenn der Vermieter kündigt.

Die FDP hält diese Regelung für ein Investitionshindernis – wie auch das Kündigungsrecht. Vermieter können vertragstreuen Mietern demnach nur kündigen, wenn sie Eigenbedarf geltend machen oder der Mietvertrag sie daran hindert, die Wohnung angemessen wirtschaftlich zu verwerten, also zu verkaufen oder zu sanieren. Auch diese Beschränkungen möchte Hartfrid Wolff lockern. „Inflexibilitäten im Mietrecht gehören auf den Prüfstand, etwa beim Kündigungsrecht“, sagte er dem Tagesspiegel.

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