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Politik: Union will Zwangsehen unter Strafe stellen

Berlin - 5000 Mädchen und Frauen werden nach einer Studie des UN-Weltbevölkerungsfonds jährlich „im Namen der Ehre“ ermordet. In Deutschland existieren darüber keine offiziellen Zahlen.

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Berlin - 5000 Mädchen und Frauen werden nach einer Studie des UN-Weltbevölkerungsfonds jährlich „im Namen der Ehre“ ermordet. In Deutschland existieren darüber keine offiziellen Zahlen. Die Schutzeinrichtung Papatya in Berlin hat jedoch Fälle von so genannten Ehrenmorden und versuchten Morden zusammengetragen und 40 Fälle zwischen 1996 und 2004 ermittelt. Allein zehn Fälle, darunter der jüngste Mord an der 23-jährigen Türkin Hatun Sürücü, sind seit vergangenem Sommer bekannt geworden. In der aktuellen Debatte um die Strafbarkeit von Zwangsehen fordert jetzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, im Strafgesetzbuch einen eigenen Tatbestand „Zwangsheirat“ einzuführen. Einen entsprechenden Antrag wird die Union an diesem Donnerstag ins Parlament einbringen.

„Wir können nicht zusehen, wenn reihenweise türkische Mädchen zu Tode kommen. Unser Recht muss auch für türkische Frauen gelten“, sagte CSU-Frauenpolitikerin Maria Eichhorn dem Tagesspiegel. Sie warf vor allem den Grünen vor, bei dem Thema „sprachlos“ zu sein. Der Unions-Antrag sieht außerdem vor, dass Opfer von Zwangsverheiratungen und deren minderjährige Kinder ein Bleiberecht in Deutschland bekommen sollen. Muslimische Mädchen sollten zudem Ansprechpartnerinnen für ihre spezifischen Probleme in den Schulen erhalten, fordert die Union. Anfang Dezember 2004 hatte der Bundesrat ein rot-grünes Gesetzespaket verabschiedet, wonach Zwangsehen künftig als Nötigung strafrechtlich verfolgt werden können. Politiker wie die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) kritisierten diese Entscheidung als „zahnlosen Tiger“ und forderten die Einführung eines eigenen Straftatbestands. Zurzeit läuft eine Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg für eine Gesetzesänderung.

Zwangsehen sind Menschenrechtsverletzungen. Nach einer UN-Deklaration von 1993 hat jeder Staat die Pflicht, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und sie strafrechtlich zu verfolgen. „Viele Länder haben die Erklärung zwar ratifiziert, aber nicht praktisch umgesetzt“, kritisierte Angelika Pathak von Amnesty International (AI) London am Mittwoch auf einer Tagung „Verbrechen im Namen der Ehre“ von AI, Terre des Femmes und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Terre des Femmes fordert in Deutschland eine bessere Präventionsarbeit, um solche Verbrechen zu verhindern. Lehrer, Mitarbeiter in Jugendämtern, Ausländerbehörden, Richter und Polizeibeamte müssten für die Problematik sensibilisiert werden. „Oft werden Frauen zur Heirat ins Ausland verschleppt, dann erlischt ihre Aufenthaltserlaubnis“, sagte Rechtsanwältin Regina Kalthegener von Terre des Femmes. In solchen Fällen müsse das Aufenthaltsrecht besonders geprüft werden.

Bei der strafrechtlichen Verfolgung sei der Nachweis einer Straftat äußerst schwierig, da Verbrechen „im Namen der Ehre“ sehr häufig von Familienangehörigen begangen und diese sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen würden. Um die Opfer, die mit dem Tod bedroht werden, zu einer Aussage zu bewegen, seien Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser und auch das unbürokratische Sperren von Meldedaten unerlässlich.

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