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Unterbringung von Flüchtlingen: Bund will Ländern und Kommunen finanziell entgegenkommen

Der Bund stellt Ländern und Kommunen leere Kasernen und Gebäude als Flüchtlingsunterkünfte mietfrei zur Verfügung. Künftig will er auch die Renovierungs- und Sanierungskosten tragen.

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Der Bund ist bereit, den Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen finanziell nochmals entgegenzukommen. Nach Informationen des Tagesspiegels hat das Bundesfinanzministerium signalisiert, bei der Bereitstellung von bundeseigenen Immobilien nun auch die Renovierungs- oder Sanierungskosten zu übernehmen. Diese fallen an, wenn Gebäude für die Nutzung von Flüchtlingen hergerichtet werden müssen – also etwa bei Sanitäranlagen, elektrischen Leitungen oder dem Brandschutz in einer ehemaligen Kaserne oder einem früheren Dienstgebäude. Der Bund hat den Ländern und Kommunen schon im vorigen Jahr zugestanden, dass sie bundeseigene Immobilien kostenlos nutzen können. Daher zahlen etwa die Länder für die Erstaufnahmestellen, die häufig in alten Bundeswehrkasernen eingerichtet wurden, seit Jahresbeginn keine Miete an den Bund. Auch die Kommunen bekommen Bundesliegenschaften mietfrei gestellt, wenn sie sich für die Unterbringung von Flüchtlingen eignen. Allerdings müssen Länder und Kommunen die anfallenden Renovierungs-, Sanierungs- und Unterhaltskosten bisher komplett übernehmen. Das ist vor allem für Städte und Kreise eine zusätzliche Belastung. Das Angebot des Bundesfinanzministeriums gehört zu dem Paket, das die Bundesministerien derzeit für den Flüchtlingsgipfel am 24. September schnüren. In den vom Bund zur Verfügung gestellten Immobilien sind nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums derzeit etwa 41.000 Flüchtlinge und Asylbewerber untergebracht.

Noch mehr baurechtliche Auflagen lockern?

Mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen gehört wohl auch zu dem Paket, dass der Bund die gesetzlichen Auflagen bei Baumaßnahmen in Objekten lockert, die für die Flüchtlingsunterbringung hergerichtet werden sollen. Das hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) bereits in Aussicht gestellt. Aufgrund solcher Auflagen, etwa bei der energetischen Sanierung oder beim Bereitstellen von Pkw-Stellplätzen, verzögern sich Bauprojekte immer wieder. In den Kommunen gibt es auch den Wunsch, dass Flüchtlingsunterkünfte nicht nur innerorts, sondern auch in Außenbereichen möglich sind, wo sich ehemalige Militärliegenschaften oft befinden. Zudem sollten die baurechtlichen Verfahren bei Neuanträgen vereinfacht werden. So kann man sich beiden Kommunen vorstellen, dass das Herrichten von Gebäuden im Rahmeneiner Duldung schon begonnen werden kann, wenn über den Bauantrag noch nicht entschieden ist. Allerdings hat der Bund hier die Rechtsvorschriften schon gelockert, Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) haben den Kommunen zudem in der vorigen Woche erläutert, dass sowohl die Energieeinsparverordnung als auch das Vergaberechtschon jetzt Spielräume böten.

Bisher 500 Liegenschaften angeboten

Seit dem Herbst vorigen Jahres hat der Bund Ländern und Kommunen gut 580 Liegenschaften angeboten. Allerdings ist es bisher nur in knapp 200 Fällen auch zu einem Vertragsabschluss gekommen. In 42 Fällen stellte sich nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima)  heraus, dass eine Nutzung für Flüchtlinge nicht möglich ist, bei 160 Objekten lehnten die Länder und Kommunen das Angebot ab. Etwa ein Drittel der Angebote wird derzeit noch geprüft. Zu den Großvorhaben gehören vor allem die Kasernen, die im Zuge der Verkleinerung der Bundeswehr und des Abzugs der US-Streitkräfte teils oder ganz frei geworden sind. Vor allem hier haben die Länder die Erstaufnahmestellen eingerichtet. In Baden-Württemberg sind das zum Beispiel die Kasernen in Meßstetten und Ellwangen, in Bayern ehemalige Heeres- und Luftwaffe-Einrichtungen in Regensburg, Fürstenfeldbruck oder Roth. Brandenburg nutzt die ehemalige Oderlandkaserne in Eisenhüttenstadt. Berlin nutzt vier Bundesliegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung. Ein Problem ist allerdings, dass die  Bima-Angebote sich regional sehr unterschiedlich verteilen, während die Flüchtlinge streng nach einem Schlüssel auf die Länder verteilt werden, der vor allem nach der Einwohnerzahl ausgerichtet ist. In den Ländern und Kommunen gibt es daher die Vorstellung, dass der Bund die Erstaufnahmeeinrichtungen ganz in die eigene Hand nimmt.

Einen Bericht speziell zur Berliner Situation lesen Sie an diesem Samstag im Immobilienteil des Tagesspiegels.

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