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Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg wollen Wohnungen in "Riehmers Hofgarten" für Asylsuchende beschlagnahmen.

© dpa

Unterbringung von Flüchtlingen: Enteignung in Deutschland

„Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es im Grundgesetz. Das sollte auch so bleiben. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Werner van Bebber

In der Krise werden bürgerliche Politiker zu Radikalen. Bürgerliche Sozialdemokraten wie Michael Müller in Berlin oder Olaf Scholz in Hamburg machen in ihren Städten die Beschlagnahmung von Eigentum möglich, um Flüchtlinge unterzubringen. Auch in weniger großen Städten sieht die Politik keine andere Möglichkeit als den staatlichen Zugriff auf privates Eigentum. Sie begründet das mit der Verpflichtung, Flüchtlinge vor der Obdachlosigkeit zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Vertrauen wird erst erschüttert, dann zerfällt es

Radikal kann vernünftig sein, oder? Es nimmt der radikalen Maßnahme „Enteignung“ etwas von ihrer Härte, wenn man sich klarmacht, dass Behörden in Deutschland schon immer enteignet haben – etwa wenn es um Straßenbau und die öffentliche Infrastruktur ging. Zudem zahlt der Staat für das, was er nimmt. Solche Selbstverständlichkeiten muss man erwähnen in einer Zeit, in der die Behörden planen, wie sie in Ausnahmezuständen die Ordnung aufrechterhalten können. Allerdings verursacht die Politik des Zwangs Schäden. Die Beschlagnahmung einer Sportanlage für die Flüchtlingsunterbringung hat angeblich den Pächter des dazugehörenden Restaurants arbeitslos gemacht. Es ist vorgekommen – siehe Berlin- Kreuzberg –, dass ein Bezirksamt die Kontrolle über eine von Flüchtlingen beschlagnahmte Schule verloren hat: radikale Zeiten eben.

Mitgefühl und Gelassenheit sind erforderlich, solange das Ausmaß dieser Flüchtlingskrise nicht mal zu erahnen ist. Das Problem mit der staatlichen Perforierung des Eigentums ist ein anderes: Vertrauen wird erst erschüttert, dann zerfällt es. Der Berliner Vorstoß zeigt vermutlich, wohin die Politik in Deutschland tendiert: Notfalls sollen Polizisten oder Behördenbedienstete prüfen können, wie leer eine Wohnung oder ein Haus denn ist.

Wer das für eine Zwangsmaßnahme auf Kosten von Immobilienspekulanten oder Ferienwohnungsvermietern hält, könnte sich täuschen. Wenn Behörden Wohnungstüren öffnen dürfen, um Leerstand zu ermitteln, Elend zu vermeiden und die Ordnung aufrechtzuerhalten, werden sie später vielleicht prüfen, wie viele Zimmer so eine Berliner Familie – oder ein Single? – für sich nutzt. „Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es im Grundgesetz. Auch das ist Bestandteil der staatlichen Ordnung.

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