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Unterhaltsrecht: Bundestag stellt Kinder besser

Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang. Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag das neue Unterhaltsrecht und beendete damit eine jahrelange Debatte.

Nur die Linksfraktion hielt das Gesetz für unzureichend und stimmte zusammen mit einigen Unionsabgeordneten dagegen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen Kinder künftig an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Das neue Recht schütze diejenigen, die sich am wenigsten selber schützen können, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Gewinner der Reform sind auch unverheiratete Frauen. Künftig spielt es beim Betreuungsunterhalt keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Diese Mütter oder Väter stehen nach dem Kind künftig im zweiten Rang.

200.000 außereheliche Kinder im letzten Jahr

Zypries betonte, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten die Lebensentwürfe verändert hätten und die Familienmodelle vielfältiger geworden seien. Immer häufiger würden Kinder außerhalb der Ehe geboren. Im vergangenen Jahr seien es 200.000 gewesen. "Das Recht darf sich von den Realitäten nicht abkoppeln."

Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Reform, die klar in die richtige Richtung gehe. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe- Gerigk, lobte Zypries für ihre Hartnäckigkeit. "Ohne Sie wäre die Reform des Unterhaltsrechts nicht zu Stande gekommen."

Gleichberechtigung für Geschiedene und Unverheiratete

Erst vor wenigen Tagen hatten sich Union und SPD auf einen endgültigen Gesetzestext verständigt. Dem war eine zweieinhalb Jahre währende Auseinandersetzung vorausgegangen. Die CDU-Rechtspolitikerin Ute Granold hob bei dem Kompromiss die Stärkung des Kindes und den Schutz der Ehe hervor. Bereits in der alten rot-grünen Koalition hatte Zypries einen ersten Entwurf vorgelegt. Eine Besserstellung nicht verheirateter Mütter oder Väter, die Kinder betreuen, war vor allem bei konservativen Familienpolitikern der Union auf Widerstand gestoßen, da sie den hohen Stellenwert der Ehe beeinträchtigt sahen.

Bisher musste eine geschiedene Mutter (oder ein geschiedener Vater) erst dann wieder arbeiten, wenn das zu betreuende Kind acht Jahre alt war. Ein nicht verheirateter Elternteil erhielt nach der Geburt des Kindes bis zu drei Jahre Betreuungsunterhalt. Mit dem neuen Gesetze wird diese auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungleichbehandlung beseitigt.

Die Rangfolge beim Betreuungsunterhalt ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht ausreicht, um die Belange aller Unterhaltsberechtigten zu erfüllen. Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich. Künftig stehen nach den Kindern an zweiter Stelle geschiedene oder unverheiratete Mütter oder Väter auf gleicher Stufe. Der sogenannte Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Eine Verlängerung ist möglich. Gleichgestellt im zweiten Rang werden langjährig verheiratete Ehegatten. Das Gesetz schreibt zudem fest, dass der Mindestunterhalt nicht unterschritten werden darf. (mit dpa)

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