zum Hauptinhalt

Unterhaltsrecht: Harter Job für Alleinerziehende

Alleinerziehende sollen zügig Vollzeit arbeiten, sagt der Bundesgerichtshof – und kürzt den Unterhalt. Das Urteil trifft vor allem Frauen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Tendenz des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen neuen Unterhaltsrechts am Mittwoch verstärkt: Wer ein Kind allein erzieht, muss sehen, dass er beruflich zügig wieder auf die Füße kommt. Ist das Kind etwas älter und betreut, kann dem erziehenden Elternteil auch ein Vollzeitjob zugemutet werden.

Das Urteil betrifft viele, vor allem Frauen. 1,6 Millionen Alleinerziehende gibt es in Deutschland, nur 200 000 davon sind Männer. Zugleich ließen sich im Jahr 2007 fast 190 000 Eheleute scheiden, in rund der Hälfte der Fälle hatten die Partner auch Kinder. Das neue Urteil betrifft auch die Trennung nichtehelicher Gemeinschaften, da Kinder aus diesen Verbindungen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 ehelichen Kindern gleichzustellen sind.

Bis zur Reform galt eine von den Gerichten großzügig bemessene Schonfrist, innerhalb derer Geschiedene sich um die Kinder kümmern konnten, während der andere Partner Betreuungsunterhalt zu leisten hatte. In den ersten acht Jahren stand ganz das Kind im Vordergrund, dann war Teilzeitarbeit zumutbar, erst ab einem Alter von 15 Jahren, hieß es, musste die oder der Alleinerziehende wieder Vollzeitarbeit leisten. Entsprechend geringer fiel der Unterhalt aus.

Den Abschied, den der Gesetzgeber 2008 von diesem „Altersphasenmodell“ genommen hatte, vollzog am Mittwoch auch der BGH. Den Unterhalt allein vom Kindesalter abhängig zu machen, wie es Gerichte vereinzelt immer noch tun, sei nicht mehr haltbar. Der BGH unterstrich die im neuen Gesetz vorgesehene Dreijahresfrist. Für Betreuung und Pflege könne der Erziehende vom Partner für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt beanspruchen. Darüber hinaus gibt es nur noch Geld, wenn dies der „Billigkeit“ entspricht. Gemeint ist mit dem Juristenwort, dass eine Verlängerung individuell begründet und angemessen sein muss. Berücksichtigt wird auch, ob und wie das Kind tagsüber betreut werden kann und wie in der Vergangenheit die Rollen verteilt waren. Eine Frau beispielsweise, die zugunsten des Partners und der gemeinsamen Kinder auf Arbeit und Einkommen verzichtet hat, soll besser gestellt werden können.

Die Bundesrichter fordern gleitende Übergänge, die Betroffenen sollen nicht von heute auf morgen in einen Vollzeitjob gezwungen werden. Dennoch: Fremdbetreuung darf für Alleinerziehende mit Kindern über drei Jahren zur Regel werden. Der Gesetzgeber habe mit seiner Reform den „Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern aufgegeben“, folgerten die Richter. Die Geschiedenen könnten ihr Kind auch schon in den ersten Jahren zur Krippe oder Tagesmutter bringen, je nach Umständen des Einzelfalls müssten sie sich ihr Einkommen aber auf den Unterhalt anrechnen lassen.

Der BGH bekräftigte zugleich Einschränkungen der Erwerbspflichten, die er bei einem ersten Grundsatzurteil im Juli letzten Jahres gemacht hatte, damals zu Nichtverheirateten. Die Betreuenden dürften nicht über Gebühr belastet werden, selbst wenn das Kind tagsüber gut versorgt sei. Was und wie viel für Kind und Haushalt zu tun und für den Ex-Partner daher noch zu zahlen sei, müsse im konkreten Fall entschieden werden.

Mit dem Urteil setzte sich in Karlsruhe ein Berliner Vater durch, der wie viele andere derzeit auch mit dem neuen Recht im Rücken auf niedrigeren Unterhalt gegen seine Ex-Frau klagt. Das Paar hatte 2000 geheiratet, bekam ein Jahr später einen Sohn, trennte sich 2003 und ließ sich drei Jahre später scheiden. Das Kind blieb bei der Mutter und wird nach der Schule bis 16 Uhr im Hort betreut. Über 800 Euro musste der Mann zahlen, die Ex-Gattin arbeitet seit längerem wieder als Lehrerin in Teilzeit. Jetzt muss das Berliner Kammergericht, das der Frau zunächst recht gegeben hatte, den Fall neu verhandeln – und es soll ausdrücklich prüfen, ob eine Vollzeit arbeitende Lehrerin überhaupt länger als bis 16 Uhr beschäftigt ist.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false