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Bisher wurde ein Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gewährt.

© Julian Stratenschulte/dpa

Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können künftig mehr staatliche Unterstützung bekommen

Künftig wird Kindern von Alleinerziehenden bis zum 18. Lebensjahr Leistungen gewährt, wenn der andere Elternteil nicht den Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.

Alleinerziehende sollen künftig mehr staatliche Unterstützung bekommen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf den Weg, wie am Mittwoch in Berlin aus Regierungskreisen verlautete.

Die Neuregelung sieht vor, die Leistung künftig für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren zu gewähren. Bislang ist der Vorschuss auf insgesamt sechs Jahre begrenzt, und zwar maximal bis zum 12. Lebensjahr. Unterhaltsvorschuss wird für Kinder von Alleinerziehenden gewährt, wenn der andere Elternteil gar keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt.

Den Kommunen geht das offenbar zu schnell. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwochsausgabe), die Änderungen sollten um ein halbes Jahr verschoben werden, weil sie so schnell nicht umsetzbar seien. Er verwies zudem auf Mehrkosten für die Kommunen auch bei den Leistungen.

Dem Bundesfamilienministerium zufolge soll mit den Ländern über die Finanzierung noch gesondert verhandelt werden. Der Bund habe angeboten, auf die von säumigen Elternteilen eingetriebenen Unterhaltszahlungen zugunsten der Länder zu verzichten.
(AFP, epd)

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