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Politik: UNTERKUNFTSKOSTEN

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, erhält neben dem Regelsatz (345 Euro im Monat für Erwachsene) die Kosten der Unterkunft erstattet. So wie früher bei der Sozialhilfe üblich, übernimmt der Staat die Miete und die Heizkosten für Langzeitarbeitslose.

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, erhält neben dem Regelsatz (345 Euro im Monat für Erwachsene) die Kosten der Unterkunft erstattet. So wie früher bei der Sozialhilfe üblich, übernimmt der Staat die Miete und die Heizkosten für Langzeitarbeitslose. Allerdings werden Ausgaben nur in „angemessenem Umfang“ getragen. Was als angemessen gilt, kann jede Kommune selbst definieren – sie legt fest, wie groß die Wohnung sein und wie viel der Quadratmeter kosten darf. Liegt die Miete oberhalb der Grenze, kann der Arbeitslose aufgefordert werden, innerhalb eines halben Jahres in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Nicht zu den Heizkosten zählen die Ausgaben für Warmwasser, diese sind laut Gesetz mit dem Regelsatz bereits abgegolten. Wohnt ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger in einer Eigentumswohnung, so kann er die Aufwendungen dafür in einem gewissen Umfang ebenfalls abrechnen. ce

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