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Unternehmenssteuerreform: Koalition beschließt letzte Änderungen

Union und SPD haben sich auf letzte Änderungen bei der Unternehmenssteuerreform geeinigt. Das Gesetzespaket könnte damit bereits am 25. Mai vom Bundestag endgültig verabschiedet werden.

Berlin - Die große Koalition ist der Wirtschaft bei der 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform etwas entgegengekommen. Die Finanzexperten von Union und SPD einigten sich auf letzte Änderungen an den Gesetzesplänen und Umschichtungen im Umfang von etwa 660 Millionen Euro. Die zusätzlichen Steuerausfälle für den Staat sollen durch Abstriche bei der ein Jahr später geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge kompensiert werden. Damit bleibt es unterm Strich dabei, dass die Einnahmeverluste für die öffentlichen Kassen durch die Steuersenkung für Unternehmen auf maximal fünf Milliarden Euro begrenzt werden. Die Mindereinnahmen fallen nun sogar noch um zehn Millionen Euro geringer aus.

"Damit ist der Weg frei für die endgültige Verabschiedung der Unternehmensteuerreform noch vor der parlamentarischen Sommerpause", erklärten die stellvertretenden Fraktionschefs von Union und SPD, Michael Meister (CDU) und Joachim Poß. Mit den Änderungen sei die Kritik von Experten und Bundesrat aufgegriffen worden. Das Reformpaket soll Ende nächster Woche am 25. Mai vom Bundestag endgültig verabschiedet werden. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Entschließungsantrag, die Erbschaftsteuer beizubehalten.

"Zinsschranke" wird gelockert

Nach den neuen Gesetzesplänen soll die "Zinsschranke", mit der Gewinnverlagerungen großer Konzerne ins steuergünstigere Ausland zu Lasten des deutschen Fiskus eingedämmt werden sollen, gelockert werden. Die Basis für den sofortigen Zinsabzug von 30 Prozent soll auf den Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibung erweitert werden. Damit bleibt ein deutlich größerer Teil der Zinskosten gerade für investierende Unternehmen sofort steuerlich abzugsfähig. Allein die Maßnahme kostet weitere Steuerausfälle von 445 Millionen Euro.

Die Pläne zur Förderung von Eigenkapital vor allem kleiner und mittlerer Betriebe über eine günstigere Ansparabschreibung werden ebenfalls nachgebessert. So wird bei der Berechnung des künftigen "Investitionsabzugsbetrags" die Betriebsvermögensgrenze auf 235.000 Euro angehoben. Bisher waren 210.000 Euro geplant. Auch soll die Laufzeit, in der die begünstigte Investition erfolgen kann, nun drei statt lediglich zwei Jahre betragen. Die Wirtschaft hatte eine Beibehaltung der bisherigen fünfjährigen Laufzeit verlangt.

Nachteile für Anleger

Überarbeitet wurden ferner Pläne zur steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Nun sollen Güter bis zu einem Wert von 150 Euro (geplant waren 100 Euro) sofort abgeschrieben werden dürfen; Güter bis 1000 Euro nur noch in einem Pool, der über fünf Jahre abgeschrieben werden kann. Auch soll der Bürokratieaufwand gesenkt werden. Bei der Gewerbesteuer sollen geschäftsübliche Skonti, Boni und Rabatte nicht zum Gewinn hinzugerechnet werden.

Diese Änderungen sollen über Nachteile vor allem für Anleger, aber auch teils für Unternehmen mit Firmenbeteiligungen bei der 2009 geplanten Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne kompensiert werden. Verluste aus Aktienspekulationen sollen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können. Dies bringt dem Fiskus jährlich Mehreinnahmen von 425 Millionen Euro. Die Beteiligungsgrenze für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividendenerträgen aus Streubesitz im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften wird von zehn auf 15 Prozent erhöht. (tso/dpa)

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