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Nicht überall kann der rechtlich festgelegte Anspruch auf Kinderbetreuung geboten werden.

© picture alliance / dpa

Urteil des Bundesgerichtshofs: Kein Kita-Platz - Kommunen müssen Verdienstausfall zahlen

Drei Mütter hatten geklagt, weil es für ihre Kinder keine Kita-Plätze gab. Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt: Die Kommunen müssen Schadenersatz zahlen.

Städte und Kommunen müssen grundsätzlich den Verdienstausfall der Eltern bezahlen, wenn sie schuldhaft zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder ab einem Jahr bereitstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Damit gab der BGH drei Müttern aus Leipzig recht. Der BGH wies den Fall zur Aufklärung der schuldhaften Pflichtverletzung der Stadt an das Oberlandesgericht Dresden zurück (AZ: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15).

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Aber nicht überall standen ausreichend Plätze bereit. Die Bundesregierung will es den Eltern damit auch leichter machen, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen.

In den Ausgangsverfahren hatten drei Mütter aus Leipzig gegenüber der Stadt einen Verdienstausfall in Höhe von insgesamt rund 15.100 Euro geltend gemacht, weil sie wegen eines fehlenden Krippenplatzes erst später als nach Ablauf der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren konnten.

Vor dem Landgericht Leipzig hatten sie damit zunächst Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden kippte aber im August 2015 dieses Urteil. Mit der Begründung: Anspruch auf Betreuung hätten nach dem Wortlaut des Gesetzes dieKinder und nicht die Mütter oder Väter. Ziel sei die frühe Förderung des Kindes, nicht die Berufstätigkeit der Eltern. (rtr/AFP/dpa)

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