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Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: BND muss keine Auskünfte über Syrien-Exporte erteilen

Wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied, ist der Bundesnachrichtendienst nicht verpflichtet Auskunft über die Exporte von dual-use-Gütern nach Syrien zu erteilen. Deutsche Firmen lieferten Güter zur Herstellung von C-Waffen bis 2011 nach Syrien

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss keine öffentliche Auskunft dazu geben, wie er die Exporte von so genannten dual-use-Gütern nach Syrien bewertet hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf einen Eilantrag des Tagesspiegels entschieden. Demnach sollte der BND mitteilen, welche Stellungnahmen er gegenüber der Regierung angesichts der Ausfuhr militärisch nutzbarer chemischer Substanzen abgegeben hat.

Kürzlich war bekannt geworden, dass deutsche Firmen bis 2011 Güter nach Syrien lieferten, die zu Herstellung von C-Waffen geeignet sind. Der BND berät den Exportausschuss der Regierung, der die Ausfuhr genehmigen muss. Die Leipziger Richter wiesen den Antrag aus formalen Gründen ab. Die Auskünfte seien nicht eilbedürftig, hieß es. Die Vorgänge bedürften keiner sofortigen journalistischen Aufklärung. Dies sei nur dann der Fall, wenn „manifeste Hinweise auf aktuelle schwere Rechtsbrüche staatlicher Stellen vorlägen oder ein unmittelbares staatliches Handeln zur Abwehr von Gemeinwohlgefahren dringend gefordert sein könnte“ (Az.: 6 VR 3.13).

Im Übrigen könnten schutzwürdige Interessen einer Auskunft entgegenstehen. So könnten Rückschlüsse auf den Wissensstand des BND im Bereich Proliferation gezogen werden. Der Beschluss ist rechtskräftig und kann nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Auskunftsrechte der Presse gegenüber Bundesbehörden in einem Urteil vom Februar dieses Jahres eingeschränkt. Ein neues Presse-Auskunftsgesetz, wie es die Sozialdemokraten noch in der vergangenen Legislaturperiode gefordert hatten, ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

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