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Urteil: Frauen über 40 müssen künstliche Befruchtung selbst bezahlen

Ein später Kinderwunsch wird für Frauen ab 40 teuer, wenn dazu eine künstliche Befruchtung nötig ist. Denn die Krankenkasse muss die Kosten für die Behandlung nicht tragen. Das bestätigte das Bundessozialgericht am Mittwoch.

Krankenkassen müssen bei Frauen über 40 Jahre nicht für eine künstliche Befruchtung zahlen. Diese seit 2004 geltende Regelung wurde am Dienstag vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Die Kasseler Richter sahen keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.

Die künstliche Befruchtung gehöre nicht zum Kernbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, befand das Gericht. Der Gesetzgeber habe deshalb zur Kostensenkung die Altersgrenze beschließen dürfen - zumal die Empfängniswahrscheinlichkeit bereits vom 30. Geburtstag an kontinuierlich abnehme.

Über 40-Jährige haben eine Erfolgschance von knapp 18 Prozent

Klägeranwältin Dörte Busch verwies dagegen auf aktuelle Statistiken, nach denen künstliche Befruchtungen bei über 40-jährigen Frauen in immerhin noch knapp 18 Prozent der Fälle erfolgreich seien. Je nach Methode und Alter betrage die Wahrscheinlichkeit sogar bis zu 25 Prozent. "Von sehr geringer Erfolgswahrscheinlichkeit kann man bei weitem nicht mehr sprechen", sagte Busch.

Geklagt hatte eine heute 44-jährige Frau aus Hamburg, die sich wegen der Sterilität ihres Ehemanns zweimal per "introzytoplasmatischer Spermieninjektion" (ICSI) hatte befruchten lassen. Die Kosten von 12.650 Euro wollte ihre Krankenkasse aber nicht übernehmen, weil die Frau bei beiden Versuchen ihren 40. Geburtstag schon hinter sich hatte. Beide Versuche waren erfolglos, einen dritten Anlauf konnte sich das Paar nicht mehr leisten.

Die Betroffene hielt die Altersgrenze von 40 Jahren bei der Frau für verfassungswidrig. Die Vorinstanzen hatten geurteilt, diese Grenze stehe mit dem Grundgesetz in Einklang. Kostenzuschuss nur für Frauen zwischen 25 und 40 Seit der Gesundheitsreform 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Hälfte der Kosten für maximal drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Diesen Zuschuss bekommen aber nur verheiratete Paare, bei denen der Mann höchstens 50 Jahre und die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt ist. Die höchstrichterlich bestätigte Neuregelung ist politisch nach wie vor umstritten: Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Reform zurückzunehmen. Den gleichen Antrag hat die Linksfraktion Ende Januar im Bundestag gestellt. (jnb/ddp/dpa)

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