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Urteil: Menschenrechtsgericht: Kein Recht auf Ehe für Homosexuelle

Dass zwei Homosexuellen in Österreich eine standesamtliche Eheschließung verweigert wurde, verletzt nicht ihre Grundrechte. Die Staaten in Europa sind nicht zur Einführung von Schwulen-Ehen verpflichtet, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die Beschwerde eines homosexuellen Paares gegen Österreich wurde zurückgewiesen. Die Stadtverwaltung von Wien hatte den beiden 48 und 50 Jahren alten Männern 2002 eine Heiratsgenehmigung verweigert mit dem Argument, eine Ehe sei nur zwischen Mann und Frau möglich.

"Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet keinen Staat, das Recht zur Eheschließung auf homosexuelle Paare auszuweiten", hieß es in der Urteilsbegründung. Die beiden Männer hatten in Straßburg einen Verstoß gegen das Recht auf Eheschließung, gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die Achtung des Privat- und Familienlebens geltend gemacht.

In den Ländern Europas bewege man sich auf eine legale Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare hin, auch wenn diese noch nicht in der Mehrheit seien. Man könne auch Österreich nicht vorwerfen, diese Bestimmungen erst 2010 eingeführt zu haben, befand der Gerichtshof.

In Österreich ebenso wie Deutschland (seit 2001) und anderen Ländern können schwule und lesbische Paare ihre Beziehungen als Lebenspartnerschaften besiegeln lassen. Die Lebenspartnerschaften sind in vielen Bereichen einer Ehe angeglichen, es gibt jedoch wichtige Unterschiede. So dürfen in Österreich gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren.

Als erstes Land hat Dänemark 1989 eine registrierte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein. Seinem Beispiel folgten zwischen 1993 und 2002 Norwegen, Schweden, Island und Finnland. (dpa)

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