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Urteil: NPD muss Spendenzuschüsse zurückzahlen

Die rechtsextreme NPD muss nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts knapp 870.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen. Die Partei hatte unrechtmäßig Zuschüsse für fingierte Spenden kassiert.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Dienstag eine Klage der Partei ab. Die Bundestagsverwaltung hatte die Gelder wegen unwahrer Angaben in den NPD-Rechenschaftsberichten für die Jahre 1997 bis 1999 zurückverlangt. In den Berichten waren fingierte Spenden an den thüringischen NPD-Landesverband verbucht worden. Nach dem Parteiengesetz gibt es für Mitgliedsbeiträge und Spenden staatliche Zuschüsse. Die Geldforderungen wurden durch gekürzte Zuwendungen für 2007 beglichen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers waren im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den damaligen Schatzmeister des NPD-Landesverbandes Thüringen "Zweifel an der Richtigkeit der Spendenangaben" aufgekommen. Er hatte über mehrere Jahre im großen Umfang falsche Spendenbescheinigungen ausgestellt und die Beträge in den Rechenschaftsberichten des jeweils folgenden Jahres verbucht. Das Amtsgericht Erfurt hatte ihn im Juni 2006 wegen Steuerhinterzeihung in 135 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Zahlungen schon 2006 gestoppt

Die Bundestagsverwaltung hat seit Ende 2006 nicht mehr die vollen Abschlagszahlungen an die NPD ausgezahlt. Eine Klage der Partei gegen die beschränkte Auszahlung staatlicher Zuschüsse war im Oktober vorigen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Dem Gerichtssprecher zufolge nehmen 17 beigeladene Parteien am Verfahren teil. (küs/stb/dpa/ddp)

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